Bei der Degenia Glasversicherung entscheidet die rechtzeitige Zahlung des Folgebeitrags darüber, ob im Schadenfall geleistet wird: Zahlt man trotz Mahnung mit mindestens zweiwöchiger Frist nicht, drohen Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung.
a) Mahnung bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags:
Der Versicherer kann den Versicherungsnehmer bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen (Mahnung).
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag:
- die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und
- außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweist.
b) Leistungsfreiheit:
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
c) Kündigungsrecht:
Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen schicken. Bleibt die Zahlung danach aus, kann der Versicherungsschutz im Schadenfall entfallen und der Vertrag sofort gekündigt werden. Wichtig ist deshalb, offene Beiträge fristgerecht zu begleichen.
Häufige Fragen
Welche Zahlungsfrist muss der Versicherer bei einer Mahnung setzen?
Der Versicherer muss eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen.
Wann ist eine Mahnung wirksam?
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und außerdem auf die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – hinweist.
Was passiert bei einem Schaden, wenn ich den Folgebeitrag nicht gezahlt habe?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung des Beitrages, der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kann der Vertrag wegen ausbleibender Zahlung gekündigt werden?
Ja. Der Versicherer kann nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug ist.
Kann die Kündigung mit der Mahnung verbunden werden?
Ja. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer ausdrücklich hinzuweisen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018