In der Glasversicherung der Degenia darf nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles jede Vertragspartei den Versicherungsvertrag kündigen – wichtig ist dabei die Textform und die Monatsfrist nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
- Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
- Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Versicherungsfall ein, haben sowohl Sie als auch der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Die Kündigung muss dabei in Textform erfolgen und ist zeitlich begrenzt: Sie ist nur bis zum Ende eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung möglich.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Versicherungsfall kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären.
Bis wann ist die Kündigung zulässig?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.