In der Glasversicherung der Degenia gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung des Vertrags sowie zu den Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Versicherungsverhältnisses.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages,
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung,
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Was bedeutet das konkret?
Erklärungen, die der Versicherungsnehmer abgibt, kann er an den Versicherungsvertreter richten. Dieser gilt als bevollmächtigt, solche Erklärungen entgegenzunehmen – sowohl rund um den Abschluss oder Widerruf eines Vertrages als auch während eines bestehenden Versicherungsverhältnisses bis hin zu dessen Beendigung sowie im Zusammenhang mit den Anzeige- und Informationspflichten.
Häufige Fragen
An wen kann der Versicherungsnehmer seine Erklärungen richten?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen.
Für welche Erklärungen gilt die Bevollmächtigung des Vertreters?
Sie gilt für Erklärungen betreffend den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages, ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Kann der Vertreter auch Erklärungen zur Beendigung entgegennehmen?
Ja, die Bevollmächtigung umfasst ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung.
Gilt die Bevollmächtigung auch vor Abschluss des Vertrages?
Ja, sie erstreckt sich auf Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018