Bei der Glasversicherung der Degenia klärt die Regelung zur Zahlung der Entschädigung das Zusammenspiel zwischen Versicherungsnehmer und Versichertem: Beide müssen einer Auszahlung zustimmen, bevor die Entschädigung fließt.
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Bevor die Entschädigung ausgezahlt wird, spielt die Zustimmung beider Beteiligten eine Rolle. Der Versicherer darf vom Versicherungsnehmer einen Nachweis fordern, dass der Versicherte einverstanden ist. Umgekehrt kann der Versicherte eine Zahlung nur dann verlangen, wenn der Versicherungsnehmer zustimmt.
Häufige Fragen
Was kann der Versicherer vor der Auszahlung verlangen?
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat.
Unter welcher Bedingung kann der Versicherte die Zahlung verlangen?
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
An wen wird die Entschädigung gezahlt?
Die Entschädigung wird an den Versicherungsnehmer gezahlt, wobei der Versicherer zuvor den Nachweis der Zustimmung des Versicherten verlangen kann.
Ist für die Auszahlung die Zustimmung beider Seiten nötig?
Ja. Der Versicherte muss der Zahlung an den Versicherungsnehmer zustimmen, und der Versicherte kann die Zahlung seinerseits nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018