Bei der Degenia Glasversicherung geht ein Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen einen Dritten auf den Versicherer über, sobald dieser den Schaden ersetzt. So erfahren Sie, wann der Anspruchsübergang gilt und welche Sonderregel bei Personen in häuslicher Gemeinschaft greift.
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein anderer den Glasschaden verursacht hat und Sie deshalb Anspruch auf Ersatz gegen diese Person haben, übernimmt der Versicherer diesen Anspruch in dem Umfang, in dem er Ihnen den Schaden bezahlt. Dabei dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen. Lebt der Verursacher mit Ihnen im selben Haushalt, macht der Versicherer den übergegangenen Anspruch grundsätzlich nicht geltend – anders nur, wenn diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
Häufige Fragen
Was passiert mit meinem Ersatzanspruch gegen einen Dritten?
Der Anspruch geht auf den Versicherer über, soweit dieser den Schaden ersetzt.
Kann mir durch den Anspruchsübergang ein Nachteil entstehen?
Nein. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Was gilt, wenn der Verursacher mit mir in häuslicher Gemeinschaft lebt?
Richtet sich der Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden.
Gibt es eine Ausnahme bei Personen im selben Haushalt?
Ja. Hat diese Person den Schaden vorsätzlich verursacht, kann der Übergang geltend gemacht werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018