Bei der Glasversicherung der Degenia richtet sich der Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherungsnehmer nach dessen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt. Zudem gelten deutsches Recht und ein Versicherungsjahr von zwölf Monaten – mit Sonderregeln bei betrieblichen Verträgen.
Für Klagen gegen den Versicherungsnehmer gilt:
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung gegen den Versicherungsnehmer ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
§ 32 Anzuwendendes Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
§ 33 Versicherungsjahr
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
III Klauseln
Was bedeutet das konkret?
Wird gegen den Versicherungsnehmer geklagt, ist grundsätzlich das Gericht an seinem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Handelt es sich um eine betriebliche Versicherung, kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche zusätzlich am Gericht des Betriebssitzes oder der Niederlassung geltend machen. Für den Vertrag gilt deutsches Recht, und ein Versicherungsjahr umfasst in der Regel zwölf Monate.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei Klagen gegen den Versicherungsnehmer zuständig?
Ausschließlich das Gericht, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gilt bei betrieblichen Versicherungen eine Besonderheit?
Ja. Bei einer betrieblichen Versicherung kann der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen.
Welches Recht gilt für den Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Wie lang ist ein Versicherungsjahr?
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt; die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018