In der Glasversicherung der Degenia sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen vom Versicherungsschutz ausgenommen – und zwar ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen. Was das für die versicherten Sachen bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Glasversicherung der Degenia gilt für den Ausschluss Kernenergie:
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
§ 3 Versicherte und nicht versicherte Sachen
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Glasschaden, der durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen entsteht, greift die Glasversicherung nicht. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn weitere Ursachen an dem Schaden beteiligt sind.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Kernenergie in der Glasversicherung versichert?
Nein. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn weitere Ursachen mitwirken?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen.
Welche Arten von Strahlung sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
In welchem Paragrafen ist dies geregelt?
Die Regelung findet sich in § 3 „Versicherte und nicht versicherte Sachen“.
Inhalte aus: § 3 Versicherte und nicht versicherte Sachen