In der Glasversicherung der Degenia kann die Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen abweichend in Geld erfolgen – etwa im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer, bei nicht möglicher Ersatzbeschaffung oder bei festgestellter Unterversicherung. Auch die Behandlung der Mehrwertsteuer ist klar geregelt.
In der Glasversicherung der Degenia gilt Folgendes für die abweichende Entschädigungsleistung:
- Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer ersetzt der Versicherer den Geldbetrag, welcher dem unter § 7.1 beschriebenen Leistungsumfang entspricht.
- Darüber hinaus kann der Versicherer in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung durch den Versicherer zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
- Wird Unterversicherung nach § 7.5 festgestellt, leistet der Versicherer ausschließlich in Geld.
- Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist; das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich sorgt der Versicherer für den Ersatz beschädigter Sachen. In bestimmten Fällen kann die Leistung jedoch als Geldzahlung erfolgen – etwa wenn beide Seiten sich darauf verständigen, wenn eine Ersatzbeschaffung nicht möglich ist oder wenn eine Unterversicherung vorliegt. Die Mehrwertsteuer wird nur dann erstattet, wenn sie tatsächlich angefallen ist und der Versicherungsnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Häufige Fragen
Wann leistet der Versicherer in Geld statt in Natur?
Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer ersetzt der Versicherer den Geldbetrag, der dem unter § 7.1 beschriebenen Leistungsumfang entspricht. Zudem kann er in Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich ist.
Was gilt bei festgestellter Unterversicherung?
Wird eine Unterversicherung nach § 7.5 festgestellt, leistet der Versicherer ausschließlich in Geld.
Wird die Mehrwertsteuer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das gleiche gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt hat.
Nach welchem Maßstab richtet sich der Geldbetrag?
Der ersetzte Geldbetrag entspricht dem unter § 7.1 beschriebenen Leistungsumfang.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018