Wer mit einer Glasversicherung der Degenia ins Ausland zieht, sollte wissen: Bei einer neuen Wohnung außerhalb Deutschlands geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Adresse über. Für die bisherige Wohnung endet der Schutz spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für einen Umzug ins Ausland:
- Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
- Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie in eine Wohnung außerhalb Deutschlands, bleibt Ihre Glasversicherung nicht bestehen: Sie wird nicht auf die neue Wohnung im Ausland übertragen. Für Ihre alte Wohnung in Deutschland besteht der Schutz noch für eine begrenzte Zeit nach dem Umzugsbeginn fort.
Häufige Fragen
Geht der Versicherungsschutz bei einem Umzug ins Ausland auf die neue Wohnung über?
Nein. Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über.
Wie lange gilt der Schutz für die bisherige Wohnung noch?
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
Ab wann läuft die Zwei-Monats-Frist?
Die Frist bemisst sich ab dem Umzugsbeginn. Spätestens zwei Monate danach erlischt der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung.
Gilt diese Regelung auch bei einem Umzug innerhalb Deutschlands?
Die hier beschriebene Regelung betrifft den Fall, dass die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt. Für einen Umzug innerhalb Deutschlands gelten die entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Tarif- und Bedingungswerks.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018