In der Glasversicherung der Degenia kann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegen, wenn sich die Umstände am Versicherungsort ändern – etwa bei länger unbewohnten Wohnungen, leerstehenden Gebäuden, stillgelegten Betrieben oder der Aufnahme eines gewerblichen Betriebs. Hier erfahren Sie, welche Situationen dazuzählen.
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gemäß § 19 AGlB kann insbesondere dann vorliegen, wenn:
- die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist;
- der Betrieb dauernd oder vorübergehend stillgelegt wird;
- das Gebäude dauernd oder vorübergehend leer steht;
- im Versicherungsort ein gewerblicher Betrieb aufgenommen wird;
- Art und Umfang eines Betriebes – gleich welcher Art – verändert wird, soweit Versicherungsschutz für Glas in der gewerblichen Inhaltsversicherung vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich die Verhältnisse am Versicherungsort so, dass sich das Risiko für Glasschäden erhöht, kann dies als anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gelten. Beispiele dafür sind ein länger unbewohntes oder leerstehendes Objekt, ein stillgelegter Betrieb oder die neue Aufnahme beziehungsweise Veränderung einer gewerblichen Tätigkeit. Solche Umstände sollten dem Versicherer mitgeteilt werden.
Häufige Fragen
Wann liegt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vor?
Sie kann insbesondere dann vorliegen, wenn die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist, der Betrieb stillgelegt wird, das Gebäude leer steht, ein gewerblicher Betrieb aufgenommen wird oder sich Art und Umfang eines Betriebes verändert.
Ab wann gilt eine Wohnung als relevant unbewohnt?
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann vorliegen, wenn die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt ist.
Ist die Veränderung eines Betriebes immer relevant?
Die Veränderung von Art und Umfang eines Betriebes – gleich welcher Art – ist relevant, soweit Versicherungsschutz für Glas in der gewerblichen Inhaltsversicherung vereinbart ist.
Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich die Gefahrerhöhung?
Die anzeigepflichtige Gefahrerhöhung bezieht sich auf § 19 AGlB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018