Gerät der Versicherungsnehmer in der Glasversicherung der Degenia mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, darf der Versicherer Ersatz des ihm durch diesen Verzug entstandenen Schadens verlangen. Was das im Detail bedeutet, erfahren Sie hier.
In der Glasversicherung der Degenia gilt für Schadenersatz bei Verzug:
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Zahlt der Versicherungsnehmer einen fälligen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, kann dem Versicherer dadurch ein Schaden entstehen. In diesem Fall darf der Versicherer verlangen, dass ihm dieser durch den Verzug verursachte Schaden ersetzt wird. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann tritt Verzug in der Glasversicherung ein?
Verzug liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug ist.
Was darf der Versicherer bei Verzug verlangen?
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Bezieht sich die Regelung auf jeden Beitrag?
Die Regelung bezieht sich auf den Verzug bei der Zahlung eines Folgebeitrags.
Für welche Versicherung gilt diese Regelung?
Sie gilt in der Glasversicherung der Degenia.