In der Glasversicherung der Degenia darf der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis in Textform kündigen – wahlweise mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie dabei genau haben.
In der Glasversicherung der Degenia gilt für die Kündigung durch den Versicherungsnehmer folgende Regelung:
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis in Textform zu kündigen. Dabei hat er die Wahl:
- mit sofortiger Wirkung oder
- zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Glasversicherung selbst beenden. Sie müssen die Kündigung dafür in Textform aussprechen, etwa schriftlich. Sie entscheiden, ob die Kündigung sofort greifen soll oder zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des laufenden Versicherungsjahres.
Häufige Fragen
Wie muss ich meine Glasversicherung kündigen?
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss in Textform erfolgen.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich kündigen?
Sie können mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt bis zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
Kann ich das Versicherungsverhältnis sofort beenden?
Ja, der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Wer darf die Glasversicherung kündigen?
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis zu kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018