In der Glasversicherung der Degenia gilt für Erklärungen und Anzeigen an den Versicherer grundsätzlich die Textform, sofern das Gesetz keine Schriftform verlangt. Erfahren Sie, an welche Stelle Mitteilungen zu richten sind und welche Regeln zum Zugang gelten.
In der Glasversicherung der Degenia gilt für die Form:
Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen in Textform abzugeben. Das betrifft Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen.
Empfänger von Erklärungen und Anzeigen:
- Sie sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers gerichtet werden.
- Oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie dem Versicherer etwas zu Ihrem Vertrag mitteilen möchten, genügt in der Regel die Textform – etwa eine E-Mail oder ein Brief –, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich eine Unterschrift (Schriftform) verlangt oder der Vertrag nichts anderes vorsieht. Solche Mitteilungen richten Sie am besten an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein genannte zuständige Stelle.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich Erklärungen an die Degenia abgeben?
Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, sind in Textform abzugeben – soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und der Vertrag nichts anderes bestimmt.
An wen soll ich meine Mitteilungen richten?
An die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle.
Gibt es Fälle, in denen die Textform nicht ausreicht?
Ja. Wenn gesetzlich die Schriftform verlangt ist oder im Vertrag etwas anderes bestimmt ist, gilt die Textform-Regelung nicht.
Was gilt für den Zugang meiner Erklärungen?
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben unberührt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018