In der Glasversicherung der Degenia gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge an den Versicherungsnehmer zu übermitteln – hier erfahren Sie, was das für die Zustellung Ihrer Unterlagen bedeutet.
In der Glasversicherung der Degenia gilt folgendes für Erklärungen des Versicherers:
- Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Ihnen die vom Versicherer erstellten Versicherungsscheine oder deren Nachträge weitergeben. Er gilt dafür als bevollmächtigt, diese Unterlagen an Sie als Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Häufige Fragen
Wer darf mir den Versicherungsschein übermitteln?
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Gilt die Vollmacht auch für Nachträge zum Versicherungsschein?
Ja. Die Bevollmächtigung des Versicherungsvertreters umfasst sowohl die Versicherungsscheine als auch deren Nachträge.
Wer stellt die Versicherungsscheine aus?
Die Versicherungsscheine oder deren Nachträge werden vom Versicherer ausgefertigt. Der Versicherungsvertreter übermittelt sie an den Versicherungsnehmer.
Auf welche Dokumentenversion bezieht sich diese Regelung?
Die Angaben beziehen sich auf die Dokumentenversion mit dem Veröffentlichungsjahr 2018.