In der Glasversicherung der Degenia müssen Versicherungsnehmer alle bekannten Gefahrumstände wahrheitsgemäß und vollständig anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat – auch dann, wenn die Fragen erst nach der Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme gestellt werden.
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.
Was bedeutet das konkret?
Vor Vertragsabschluss stellt der Versicherer Fragen zu Umständen, die für seine Entscheidung wichtig sind. Diese Fragen muss der Versicherungsnehmer wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wichtig ist: Die Antwortpflicht gilt für alle bekannten Umstände, nach denen in Textform gefragt wurde – auch dann noch, wenn der Versicherer solche Fragen erst nach der eigenen Vertragserklärung, aber vor der endgültigen Annahme des Vertrags stellt.
Häufige Fragen
Welche Gefahrumstände muss ich anzeigen?
Alle Ihnen bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für seinen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
Bis wann besteht die Anzeigepflicht?
Grundsätzlich bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, Fragen zu beantworten, die der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform stellt.
In welcher Form muss der Versicherer nach Gefahrumständen fragen?
Der Versicherer muss die Fragen nach den Gefahrumständen in Textform stellen.
Muss ich auch nach meiner Vertragserklärung noch Fragen beantworten?
Ja. Stellt der Versicherer nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform entsprechende Fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.