Bei der Glasversicherung der Degenia klärt sich die Frage, wer die Rechte aus dem Vertrag ausüben darf: Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten ab, bleibt allein er berechtigt – auch dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein in Händen hält.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.
Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Vertrag abschließt, ist der Versicherungsnehmer und kann dies auch zugunsten einer anderen Person (dem Versicherten) tun. Trotzdem darf nur der Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag geltend machen – der Versicherte selbst kann das nicht, selbst wenn er den Versicherungsschein in den Händen hält.
Häufige Fragen
Kann ich einen Vertrag für eine andere Person abschließen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer zu und nicht auch dem Versicherten.
Darf der Versicherte die Rechte ausüben, wenn er den Versicherungsschein besitzt?
Nein. Auch wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt, stehen die Rechte aus dem Vertrag allein dem Versicherungsnehmer zu.