In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Versicherte Ereignisse:
Der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person haben Versicherungsschutz im Falle eines Identitätsmissbrauchs im Internet durch einen Dritten im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Zahlungsmitteln oder Konten. Ein Identitätsmissbrauch im Internet liegt vor, wenn der handelnde Dritte zur Nutzung von Zahlungsmittel- sowie Zugangs- und Identifikationsdaten zu Konten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person weder selbst berechtigt noch vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person beauftragt oder bevollmächtigt ist und er diese Daten rechtswidrig nutzt und dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Dabei ist es unerheblich, auf welchem Weg sich der Dritte die für den Identitätsmissbrauch erforderlichen Daten beschafft hat. Dies kann unter anderem durch einen Identitätsdiebstahl erfolgen, z.B. wenn:
a) Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der versicherten Personen wie z.B. das Vorgeben einer falschen Identität, an Zahlungsmittel- oder Zugangs-/Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person gelangen (Phishing und Social Engineering);
b) Dritte durch die Nachahmung der Webseite der (Depot-)Bank, des Kreditkarteninstituts oder eines anderen Online-Zahlungsdienstleisters (z.B. PayPal) des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person die Anfrage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person auf eine nachgeahmte Webseite umleiten und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person hier im Glauben auf die Echtheit der Webseite Zahlungsvorgänge ausführen (Pharming);
c) Dritte mittels Schadprogrammen auf den Computer des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person oder mittels sonstiger missbräuchlicher Handlungen im Internet an Zahlungsmittel- oder Zugangs-/Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person gelangen und mit Hilfe dieser Daten vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nicht autorisierte Zahlungsvorgänge im Internet ausführen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der Entstehung eines Schadens vorgeworfen wird.
- Leistung im Versicherungsfall
Erstattet wird im Versicherungsfall
a) der dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person entstandene Vermögensschaden infolge des unter Ziffer 3.1 Identitätsdatendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauchs bis zu einer Höhe von maximal 5.000 EUR, sofern dieser nicht anderweitig erstattet wird. Mehrere unberechtigte Überweisungen oder Zahlungen stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame Schadenursache zurückzuführen sind;
b) die Kosten zur Sperrung/Entsperrung sowie zur erneuten Ausstellung von persönlichen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte) im Zusammenhang mit einem unter Ziffer 3.1 Identitätsdatendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauch bis zu einer Höhe von 150 EUR. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensschaden entstanden ist, jedoch infolge einer Veröffentlichung der Zahlungskarten-Daten im Internet durch einen Dritten unmittelbar droht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person haben Versicherungsschutz im Falle eines Identitätsmissbrauchs im Internet durch einen Dritten im Zusammenhang mit der privaten Nutzung von Zahlungsmitteln oder Konten. Ein Identitätsmissbrauch im Internet liegt vor, wenn der handelnde Dritte zur Nutzung von Zahlungsmittel- sowie Zugangs- und Identifikationsdaten zu Konten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person weder selbst berechtigt noch vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person beauftragt oder bevollmächtigt ist und er diese Daten rechtswidrig nutzt und dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Dabei ist es unerheblich, auf welchem Weg sich der Dritte die für den Identitätsmissbrauch erforderlichen Daten beschafft hat. Dies kann unter anderem durch einen Identitätsdiebstahl erfolgen, z.B. wenn:
a) Dritte über eine gefälschte E-Mail oder gezielte Beeinflussungen der versicherten Personen wie z.B. das Vorgeben einer falschen Identität, an Zahlungsmittel- oder Zugangs-/Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person gelangen (Phishing und Social Engineering);
b) Dritte durch die Nachahmung der Webseite der (Depot-)Bank, des Kreditkarteninstituts oder eines anderen Online-Zahlungsdienstleisters (z.B. PayPal) des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person die Anfrage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person auf eine nachgeahmte Webseite umleiten und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person hier im Glauben auf die Echtheit der Webseite Zahlungsvorgänge ausführen (Pharming);
c) Dritte mittels Schadprogrammen auf den Computer des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person oder mittels sonstiger missbräuchlicher Handlungen im Internet an Zahlungsmittel- oder Zugangs-/Identifikationsdaten des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person gelangen und mit Hilfe dieser Daten vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nicht autorisierte Zahlungsvorgänge im Internet ausführen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der Entstehung eines Schadens vorgeworfen wird.
- Leistung im Versicherungsfall
Erstattet wird im Versicherungsfall
a) der dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person entstandene Vermögensschaden infolge des unter Ziffer 3.1 Identitätsdatendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauchs bis zu einer Höhe von maximal 5.000 EUR, sofern dieser nicht anderweitig erstattet wird. Mehrere unberechtigte Überweisungen oder Zahlungen stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf eine gemeinsame Schadenursache zurückzuführen sind;
b) die Kosten zur Sperrung/Entsperrung sowie zur erneuten Ausstellung von persönlichen und privaten Zahlungskarten (z. B. EC-Karte, Kreditkarte, Debitkarte) im Zusammenhang mit einem unter Ziffer 3.1 Identitätsdatendiebstahl beschriebenen Identitätsmissbrauch bis zu einer Höhe von 150 EUR. Diese Leistung wird auch erbracht, wenn noch kein Vermögensschaden entstanden ist, jedoch infolge einer Veröffentlichung der Zahlungskarten-Daten im Internet durch einen Dritten unmittelbar droht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025