In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Naturgefahren (Sturm, Hagel, weitere Naturgefahren):
- Sturm
-
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
- Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr
Abweichend zu Abschnitt A 6-1.1 DEG-VHB 2026 ist jede wetterbedingte Luftbewegung – unabhängig der Windstärke – eine versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Hagel
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
- Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm und Hagel auf dem Versicherungsgrundstück
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gegen Schäden durch Sturm und Hagel gemäß Abschnitt A 6-1 und Abschnitt A 6-3 DEG-VHB 2026.
Die Entschädigung für Schäden durch Sturm und Hagel an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Bei den Tarifvarianten premium und optimum wird der entschädigungspflichtig errechnete Betrag je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – sofern vereinbart
- Überschwemmung
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks. Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge
oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Abschnitt A 6-6.1.1 oder Abschnitt A 6-6.1.2 DEG-VHB 2026 die Überflutung verursacht haben.
- Rückstau
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
oder
- Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Erdbeben
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
- Erdsenkung
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
- Erdrutsch
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
- Schneedruck
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern.
- Lawinen und Dachlawinen
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
In Erweiterung zu Abschnitt A 6-6 DEG-VHB 2026 sind auch Schäden durch Dachlawinen mitversichert.
Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen.
- Vulkanausbruch
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden.
Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind Schäden an
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckfertige Mini PV-Anlagen) nach Abschnitt A 9-3.3 DEG-VHB 2026.
- Nässeschäden durch Witterungsniederschläge (Regen- oder Schmelzwasser)
Abweichend zu Abschnitt A 6-5.2 DEG-VHB 2026 sind Nässeschäden durch Witterungsniederschläge in Form von Regen- oder Schmelzwasser versichert.
Die Entschädigung für Nässeschäden durch Witterungsniederschläge in Form von Regen- oder Schmelzwasser ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 5.000 EUR
- Weitere Naturgefahren auf dem Versicherungsgrundstück
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gegen Schäden durch weitere Naturgefahren gemäß Abschnitt A 6-6 DEG-VHB 2026.
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Die Entschädigung für Schäden durch weitere Naturgefahren an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Bei den Tarifvarianten premium und optimum wird der entschädigungspflichtig errechnete Betrag je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- Wartezeit für Weitere Elementargefahren
Abweichend von Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der Versicherungsschutz für die Weiteren Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch) erst mit dem Ablauf von 4 Wochen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
• bei einem anderen Versicherer hat ein gleichartiger Versicherungsschutz bestanden und,
• der beantragte Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG schließt sich unmittelbar an und,
• der Vertrag wurde nicht vom Vorversicherer gekündigt.
Auf die Wartezeit wird weiterhin verzichtet, wenn zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegt.
- Selbstbehalt, Haftungslimit und Kündigung für Weitere Elementargefahren
Der Selbstbehalt je Versicherungsfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 Prozent des Schadens, mindestens 250 EUR, jedoch höchstens 2.500 EUR.
Je Schadenereignis und Versicherungsort gilt ein Höchsthaftungslimit in Höhe von maximal 500.000 EUR.
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung Weiterer Elementarschäden in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Mit Beendigung des Hausratversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung für die Weiteren Elementarschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Sturm
-
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
- Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr
Abweichend zu Abschnitt A 6-1.1 DEG-VHB 2026 ist jede wetterbedingte Luftbewegung – unabhängig der Windstärke – eine versicherte Gefahr im Sinne dieser Bedingungen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Hagel
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
- Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm und Hagel auf dem Versicherungsgrundstück
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gegen Schäden durch Sturm und Hagel gemäß Abschnitt A 6-1 und Abschnitt A 6-3 DEG-VHB 2026.
Die Entschädigung für Schäden durch Sturm und Hagel an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Bei den Tarifvarianten premium und optimum wird der entschädigungspflichtig errechnete Betrag je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – sofern vereinbart
- Überschwemmung
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks. Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern,
- Witterungsniederschläge
oder
- ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Abschnitt A 6-6.1.1 oder Abschnitt A 6-6.1.2 DEG-VHB 2026 die Überflutung verursacht haben.
- Rückstau
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn
- eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
oder
- Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Erdbeben
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
- Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
- Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.
- Erdsenkung
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
- Erdrutsch
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.
- Schneedruck
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.
Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern.
- Lawinen und Dachlawinen
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.
In Erweiterung zu Abschnitt A 6-6 DEG-VHB 2026 sind auch Schäden durch Dachlawinen mitversichert.
Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen.
- Vulkanausbruch
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch
- Sturmflut;
- Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
- Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Sengschäden, Rauch- und Rußschäden.
Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden;
- Trockenheit oder Austrocknung.
Nicht versichert sind Schäden an
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
- Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
Ausgenommen hiervon sind Antennenanlagen und Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckfertige Mini PV-Anlagen) nach Abschnitt A 9-3.3 DEG-VHB 2026.
- Nässeschäden durch Witterungsniederschläge (Regen- oder Schmelzwasser)
Abweichend zu Abschnitt A 6-5.2 DEG-VHB 2026 sind Nässeschäden durch Witterungsniederschläge in Form von Regen- oder Schmelzwasser versichert.
Die Entschädigung für Nässeschäden durch Witterungsniederschläge in Form von Regen- oder Schmelzwasser ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 5.000 EUR
- Weitere Naturgefahren auf dem Versicherungsgrundstück
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gegen Schäden durch weitere Naturgefahren gemäß Abschnitt A 6-6 DEG-VHB 2026.
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Die Entschädigung für Schäden durch weitere Naturgefahren an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Bei den Tarifvarianten premium und optimum wird der entschädigungspflichtig errechnete Betrag je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- Wartezeit für Weitere Elementargefahren
Abweichend von Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der Versicherungsschutz für die Weiteren Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch) erst mit dem Ablauf von 4 Wochen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
• bei einem anderen Versicherer hat ein gleichartiger Versicherungsschutz bestanden und,
• der beantragte Versicherungsschutz bei der degenia Versicherungsdienst AG schließt sich unmittelbar an und,
• der Vertrag wurde nicht vom Vorversicherer gekündigt.
Auf die Wartezeit wird weiterhin verzichtet, wenn zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier Wochen liegt.
- Selbstbehalt, Haftungslimit und Kündigung für Weitere Elementargefahren
Der Selbstbehalt je Versicherungsfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 Prozent des Schadens, mindestens 250 EUR, jedoch höchstens 2.500 EUR.
Je Schadenereignis und Versicherungsort gilt ein Höchsthaftungslimit in Höhe von maximal 500.000 EUR.
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung Weiterer Elementarschäden in Textform kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Mit Beendigung des Hausratversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung für die Weiteren Elementarschäden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025