In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 Folgendes für Was gehört zum Hausrat?:
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Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
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Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.
Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A 20 DEG-VHB 2026.
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Ferner gehören zum Hausrat
- alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbaumöbel und Einbauküchen).
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat.
Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen.
- Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung nach A 11 DEG-VHB 2026 dienen.
Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände.
Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach Abschnitt A 11-1 DEG-VHB 2026 gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel).
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Balkonkraftwerke bis maximal 800 Watt Einspeiseleistung, die fest mit Balkonen oder an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen verbunden sind und ausschließlich der versicherten Wohnung nach Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 dienen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Fremdes Eigentum
Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Abschnitt A 9-1 bis Abschnitt A 9-3 DEG-VHB 2026, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach Abschnitt A 10-1.5 DEG-VHB 2026.
- E-Ladestationen für Autos
In Erweiterung zu Abschnitt A 9-1 DEG-VHB 2026 sind auf dem Versicherungsgrundstück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen oder Ladesäulen) mitversichert.
Die Entschädigung für E-Ladestationen für E-Autos ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 3.500 EUR
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen
In Erweiterung zu Abschnitt A 9-3.7 DEG-VHB 2026 sind Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen im Rahmen der Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände versichert.
Voraussetzung für die Absicherung ist, dass die Handelswaren und Musterkollektionen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen.
Die Entschädigung für Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 1.000 EUR
premium bis zu 25.000 EUR
optimum bis zu 50.000 EUR
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Hausrat einer Pflegekraft
Abweichend zu Abschnitt A 9-4 DEG-VHB 2026 gilt der Hausrat einer Pflegekraft als mitversichert, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die versicherte Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Die Entschädigung für den Hausrat einer Pflegekraft ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
- Sicherungsanlagen (technisch, optisch und akustisch)
In Erweiterung zu Abschnitt A 9-3.3 DEG-VHB 2026 sind auch technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung der versicherten Wohnung dienen, mitversichert.
Die Entschädigung für Sicherungsanalagen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 2.500 EUR
optimum mitversichert
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat, entstanden sind, sofern keine Entschädigung über eine bestehende Gebäudeversicherung erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).
- Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen
Abweichend zu Abschnitt A 10-1.3 DEG-VHB 2026 gehören Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die zum Zeitpunkt des Schadens auf den Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zugelassen sind, zum Hausrat.
Als versicherte Teile und Zubehör gelten:
• Abgasanlagen;
• Anhängerkupplungen;
• Auffangwannen;
• Autodachzelte;
• Autokühlschränke;
• Dachboxen;
• Dach- und Fahrradträger;
• Fahrzeugabdeckungen;
• Fußmatten;
• Hardtops;
• Kofferraumtaschen;
• Kofferraumwannen;
• Kindersitze;
• Mobile Ladestationen inkl. Ladekabel für Elektroautos;
• Motorradkoffer und Motorradtaschen;
• Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigationssysteme);
• Reifen und Felgen (einzeln oder als Kompletträder);
• Scheibenabdeckungen;
• Schneeketten;
• Schlüssel;
• Sitzbezüge;
• Transportboxen für Haustiere.
Die Entschädigung für Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Die Entschädigung in den Tarifvarianten premium und optimum ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Kfz-Teilkaskoversicherung) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025