In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Was gehört nicht zum Hausrat?:
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Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Abschnitt A 9-3.1 DEG-VHB 2026 genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Abschnitt A 9-3.4 DEG-VHB 2026 genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Abschnitt A 9-3.4 bis Abschnitt A 9-3.6 DEG-VHB 2026 genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versichert sind.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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Nicht zum Hausrat gehören
- Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Abschnitt A 9-3.1 DEG-VHB 2026 genannt.
- Vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
- Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Abschnitt A 9-3.4 DEG-VHB 2026 genannt.
- Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Abschnitt A 9-3.4 bis Abschnitt A 9-3.6 DEG-VHB 2026 genannt.
- Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungsnehmer überlassen.
- Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versichert sind.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025