In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Versicherte Kosten:
- Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Hotelkosten;
- Transport- und Lagerkosten;
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- Schlossänderungskosten;
- Bewachungskosten;
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden;
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen;
- Kosten für provisorische Maßnahmen;
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern;
- Rückreisekosten aus dem Urlaub;
- Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch;
- Datenrettungskosten in der Privatversicherung;
- Feuerlöschkosten;
- Haustierbetreuung;
- Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders;
- Kosten durch Wildtierschäden;
- Kosten für die Anmietung von Miet- und Ersatzgeräten;
- Kosten für psychologische Hilfe;
- Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Ladestation im Schadensfall
- Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten;
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen;
- Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten;
- Schäden durch technisches Geräteversagen an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten
- Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren;
- Tierarztkosten;
- Umzugskosten nach einem Versicherungsfall;
- Unberechtigter Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem Einbruchdiebstahl/Raub;
- Verkehrssicherungsmaßnahmen;
- Definition und Umfang der Kosten
- Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Die Entschädigung für Aufräumungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.
Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Die Entschädigung für Bewegungs- und Schutzkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück) vorzunehmen.
Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
Die Entschädigung für Hotelkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 1 Promille der Versicherungssumme, längstens für 100 Tage
premium bis zu 2 Promille der Versicherungssumme, längstens für 200 Tage
optimum bis zu 3 Promille der Versicherungssumme, längstens für 365 Tage
- Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern.
Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Die Entschädigung für Transport- und Lagerkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 100 Tage
premium bis zu 200 Tage
optimum bis zu 365 Tage
- Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen.
Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Die Entschädigung für Schlossänderungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die je nach Tarifvariante vereinbarte Dauer.
Die Entschädigung für Bewachungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 4 Tage
premium bis zu 7 Tage
optimum mitversichert
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- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.
Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder durch den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Die Entschädigung für Reparaturkosten für Gebäudeschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen.
Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Die Entschädigung für Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.
Die Entschädigung für Kosten für provisorische Maßnahmen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.
Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser.
Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.
Die Entschädigung für die Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 500 EUR
premium bis zu 2.000 EUR
optimum mitversichert
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubsreise abbricht und an den Versicherungsort nach Abschnitt A 11-1 DEG-VHB 2026 reist.
Hierzu zählen auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR voraussichtlich übersteigt.
Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort erforderlich.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt.
Dies richtet sich nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Versicherungsort.
Darüber hinaus übernimmt der Versicherer die Organisation der Reise, soweit es die Verhältnisse zulassen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Die Entschädigung für Rückreisekosten aus dem Urlaub ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 1.000 EUR
premium bis zu 10.000 EUR
optimum mitversichert
- Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch
Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in einer nach Abschnitt A 4-1 DEG-VHB 2026 beschriebenen Weise in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Die Entschädigung für die angefallenen Telefonkosten sind je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 500 EUR
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 2.500 EUR
Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche Anzeigebestätigung im Anschluss vorzulegen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Datenrettungskosten in der Privatversicherung
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
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Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für
a) Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z.B. so genannte Raubkopien);
b) Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Die Entschädigung für Datenrettungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Feuerlöschkosten
Das sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Die Entschädigung für Feuerlöschkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Haustierbetreuung
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer für die vereinbarte Dauer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Die Entschädigung für die Haustierbetreuung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 20 EUR pro Tag, längstens für 50 Tage
optimum mitversichert
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Kosten für Unterbringung von folgenden Haustieren:
a) Wilde und exotische Tiere (z.B. Schlangen oder Spinnen);
b) Haustierem, die außerhalb der versicherten Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen oder Hühner).
- Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 und Abschnitt B 4-10.1 Allgemeiner Teil ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten
a) eines Feuerwehreinsatzes;
b) für die Beseitigung von Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in das versicherte Gebäude;
die dadurch entstehen, dass Rauchmelder, die nach anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Falschalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht wurde.
Die Entschädigung für die Kosten durch den Falschalarm eines Rauchmelders ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig (z.B. von der Gemeinde) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Kosten durch Wildtierschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten durch Wildtiere, wenn diese in die versicherte Wohnung hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder abhandenkommen.
Wildtiere sind wildlebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen (z.B. Wildschweine, Rehe oder Rothirsche).
Die Entschädigung für die Kosten durch Wildtiere ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig (z.B. von der Gemeinde) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen.
- Kosten für die Anmietung von Miet- und Ersatzgeräten
Wird ein Haushaltsgerät bei einem Versicherungsfall zerstört, beschädigt oder kommt abhanden, so ersetzt der Versicherer in Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 die tatsächlich entstanden Kosten für die Anmietung entsprechender Ersatzgeräte, sofern eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es um eines der folgenden Haushaltsgeräte handelt:
a) Gefrierschank oder Gefriertruhe;
b) Kühlschrank;
c) Geschirrspülmaschine;
d) Herd;
e) Ofen;
f) Waschmaschine oder Wäschetrockner;
Die Entschädigung für die Kosten der Anmietung von Miet- und Ersatzgeräten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
- Kosten für psychologische Hilfe
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer die Kosten für psychologische Hilfe aufgrund eines Versicherungsfalls des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
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Die Entschädigung für Kosten der psychologischen Hilfe sind je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 1.000 EUR
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig (z.B. über die gesetzliche oder private Krankenversicherung) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Ladestation im Schadensfall
Das sind Kosten, die entstehen, wenn durch einen versicherten Schaden die E-Ladestation (Wallbox oder Ladesäule) ausfällt.
Die Entschädigung für den Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der Ladestation im Schadensfall ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
Der Versicherer ersetzt 10 EUR pro Ausfalltag für maximal 30 Tage.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten
Das sind Kosten, die entstehen, weil wegen eines Versicherungsfalls an behindertengerechten Einbauten in gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern Reparaturkosten angefallen sind.
Die Entschädigung für Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen
Das sind Kosten, die entstehen, weil im Bereich der versicherten Wohnung durch Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall Gebäudebeschädigungen entstanden sind.
Einem Versicherungsfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Die Entschädigung für Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer Schäden an Lebensmitteln und kühlpflichtigen Medikamenten in Tiefkühl-/Gefrieranlagen, die durch Stromausfall (Netzausfall) entstanden sind.
Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen sind nicht versichert.
Die Entschädigung für Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Schäden durch technisches Geräteversagen an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer Schäden an Lebensmitteln und kühlpflichtigen Medikamenten in Tiefkühl-/Gefrieranlagen, die durch technisches Geräteversagen entstanden sind.
Die Entschädigung für Schäden durch technisches Geräteversagen an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren
In Erweiterung zu Abschnitt A 14-2.13 DEG-VHB 2026 sind Schlossänderungskosten auch an Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern versichert, sofern die Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Die Entschädigung für Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
- Tierarztkosten
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 übernimmt der Versicherer die Kosten für die Behandlung von Haustiere gemäß Abschnitt A 9-3.8 DEG-VHB 2016, sofern sie unmittelbar durch einen Versicherungsfall verursacht wurden.
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Die Entschädigung für die Tierarztkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Umzugskosten nach einem Versicherungsfall
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Entschädigung für Umzugskosten nach einem Versicherungsfall ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 2.500 EUR
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Unberechtigter Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem Einbruchdiebstahl/Raub
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer auch Kosten, die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen entstehen, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles nach Abschnitt A 4 DEG-VHB 2026 (Einbruchdiebstahl/Raub) abhandengekommen sind.
Der Versicherungsnehmer hat die abhandengekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen.
Die Entschädigung für den unberechtigten Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem Einbruchdiebstahl/Raub, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig (z.B. über das Kreditinstitut oder das Kartenunternehmen) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer bei versicherten Wohnungen in Einfamilienhäusern folgende Kosten:
Entsteht durch Eintritt eines Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür tatsächlich angefallenen Kosten.
Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Die Entschädigung für Verkehrssicherungsmaßnahmen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Aufräumungskosten;
- Bewegungs- und Schutzkosten;
- Hotelkosten;
- Transport- und Lagerkosten;
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Schlossänderungskosten;
- Bewachungskosten;
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden;
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen;
- Kosten für provisorische Maßnahmen;
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern;
- Rückreisekosten aus dem Urlaub;
- Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch;
- Datenrettungskosten in der Privatversicherung;
- Feuerlöschkosten;
- Haustierbetreuung;
- Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders;
- Kosten durch Wildtierschäden;
- Kosten für die Anmietung von Miet- und Ersatzgeräten;
- Kosten für psychologische Hilfe;
- Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Ladestation im Schadensfall
- Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten;
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen;
- Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten;
- Schäden durch technisches Geräteversagen an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten
- Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren;
- Tierarztkosten;
- Umzugskosten nach einem Versicherungsfall;
- Unberechtigter Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem Einbruchdiebstahl/Raub;
- Verkehrssicherungsmaßnahmen;
- Definition und Umfang der Kosten
- Aufräumungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten.
Die Entschädigung für Aufräumungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Bewegungs- und Schutzkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.
Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
Die Entschädigung für Bewegungs- und Schutzkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück) vorzunehmen.
Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist.
Die Entschädigung für Hotelkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 1 Promille der Versicherungssumme, längstens für 100 Tage
premium bis zu 2 Promille der Versicherungssumme, längstens für 200 Tage
optimum bis zu 3 Promille der Versicherungssumme, längstens für 365 Tage
- Transport- und Lagerkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern.
Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Die Entschädigung für Transport- und Lagerkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 100 Tage
premium bis zu 200 Tage
optimum bis zu 365 Tage
- Schlossänderungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen.
Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Die Entschädigung für Schlossänderungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Bewachungskosten
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens für die je nach Tarifvariante vereinbarte Dauer.
Die Entschädigung für Bewachungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 4 Tage
premium bis zu 7 Tage
optimum mitversichert
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.
Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder durch den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.
Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Die Entschädigung für Reparaturkosten für Gebäudeschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen.
Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
Die Entschädigung für Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Kosten für provisorische Maßnahmen
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.
Die Entschädigung für Kosten für provisorische Maßnahmen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern
Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.
Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser.
Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern.
Die Entschädigung für die Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 500 EUR
premium bis zu 2.000 EUR
optimum mitversichert
- Rückreisekosten aus dem Urlaub
Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubsreise abbricht und an den Versicherungsort nach Abschnitt A 11-1 DEG-VHB 2026 reist.
Hierzu zählen auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR voraussichtlich übersteigt.
Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort erforderlich.
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen.
Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt.
Dies richtet sich nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Versicherungsort.
Darüber hinaus übernimmt der Versicherer die Organisation der Reise, soweit es die Verhältnisse zulassen.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Die Entschädigung für Rückreisekosten aus dem Urlaub ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 1.000 EUR
premium bis zu 10.000 EUR
optimum mitversichert
- Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch
Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in einer nach Abschnitt A 4-1 DEG-VHB 2026 beschriebenen Weise in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet.
Die Entschädigung für die angefallenen Telefonkosten sind je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 500 EUR
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 2.500 EUR
Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche Anzeigebestätigung im Anschluss vorzulegen.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
- Datenrettungskosten in der Privatversicherung
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
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Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für
a) Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z.B. so genannte Raubkopien);
b) Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Die Entschädigung für Datenrettungskosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Feuerlöschkosten
Das sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlöschkosten.
Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Die Entschädigung für Feuerlöschkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Haustierbetreuung
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer für die vereinbarte Dauer die Kosten für die Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension oder einer ähnlichen Unterbringung bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Wohnung nach einem Versicherungsfall wieder benutzbar oder eine Haltung der Haustiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist.
Die Entschädigung für die Haustierbetreuung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 20 EUR pro Tag, längstens für 50 Tage
optimum mitversichert
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Kosten für Unterbringung von folgenden Haustieren:
a) Wilde und exotische Tiere (z.B. Schlangen oder Spinnen);
b) Haustierem, die außerhalb der versicherten Wohnung gehalten werden (z.B. Schafe, Ziegen oder Hühner).
- Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 und Abschnitt B 4-10.1 Allgemeiner Teil ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten
a) eines Feuerwehreinsatzes;
b) für die Beseitigung von Gebäudeschäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in das versicherte Gebäude;
die dadurch entstehen, dass Rauchmelder, die nach anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Falschalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht wurde.
Die Entschädigung für die Kosten durch den Falschalarm eines Rauchmelders ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig (z.B. von der Gemeinde) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Kosten durch Wildtierschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten durch Wildtiere, wenn diese in die versicherte Wohnung hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder abhandenkommen.
Wildtiere sind wildlebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen (z.B. Wildschweine, Rehe oder Rothirsche).
Die Entschädigung für die Kosten durch Wildtiere ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig (z.B. von der Gemeinde) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen.
- Kosten für die Anmietung von Miet- und Ersatzgeräten
Wird ein Haushaltsgerät bei einem Versicherungsfall zerstört, beschädigt oder kommt abhanden, so ersetzt der Versicherer in Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 die tatsächlich entstanden Kosten für die Anmietung entsprechender Ersatzgeräte, sofern eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich ist.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass es um eines der folgenden Haushaltsgeräte handelt:
a) Gefrierschank oder Gefriertruhe;
b) Kühlschrank;
c) Geschirrspülmaschine;
d) Herd;
e) Ofen;
f) Waschmaschine oder Wäschetrockner;
Die Entschädigung für die Kosten der Anmietung von Miet- und Ersatzgeräten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
- Kosten für psychologische Hilfe
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer die Kosten für psychologische Hilfe aufgrund eines Versicherungsfalls des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person.
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Die Entschädigung für Kosten der psychologischen Hilfe sind je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum bis zu 1.000 EUR
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig (z.B. über die gesetzliche oder private Krankenversicherung) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Ladestation im Schadensfall
Das sind Kosten, die entstehen, wenn durch einen versicherten Schaden die E-Ladestation (Wallbox oder Ladesäule) ausfällt.
Die Entschädigung für den Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der Ladestation im Schadensfall ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
Der Versicherer ersetzt 10 EUR pro Ausfalltag für maximal 30 Tage.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten
Das sind Kosten, die entstehen, weil wegen eines Versicherungsfalls an behindertengerechten Einbauten in gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern Reparaturkosten angefallen sind.
Die Entschädigung für Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen
Das sind Kosten, die entstehen, weil im Bereich der versicherten Wohnung durch Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall Gebäudebeschädigungen entstanden sind.
Einem Versicherungsfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Die Entschädigung für Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer Schäden an Lebensmitteln und kühlpflichtigen Medikamenten in Tiefkühl-/Gefrieranlagen, die durch Stromausfall (Netzausfall) entstanden sind.
Schäden durch angekündigte Stromabschaltungen sind nicht versichert.
Die Entschädigung für Schäden durch Stromausfall an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Schäden durch technisches Geräteversagen an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer Schäden an Lebensmitteln und kühlpflichtigen Medikamenten in Tiefkühl-/Gefrieranlagen, die durch technisches Geräteversagen entstanden sind.
Die Entschädigung für Schäden durch technisches Geräteversagen an Tiefkühl-/Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren
In Erweiterung zu Abschnitt A 14-2.13 DEG-VHB 2026 sind Schlossänderungskosten auch an Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern versichert, sofern die Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Die Entschädigung für Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
- Tierarztkosten
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 übernimmt der Versicherer die Kosten für die Behandlung von Haustiere gemäß Abschnitt A 9-3.8 DEG-VHB 2016, sofern sie unmittelbar durch einen Versicherungsfall verursacht wurden.
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Die Entschädigung für die Tierarztkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Umzugskosten nach einem Versicherungsfall
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer auch die Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.
Die Entschädigung für Umzugskosten nach einem Versicherungsfall ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 2.500 EUR
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Unberechtigter Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem Einbruchdiebstahl/Raub
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer auch Kosten, die durch den Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen entstehen, wenn diese infolge eines Versicherungsfalles nach Abschnitt A 4 DEG-VHB 2026 (Einbruchdiebstahl/Raub) abhandengekommen sind.
Der Versicherungsnehmer hat die abhandengekommenen Scheck-, Kredit- und Kundenkarten unverzüglich sperren zu lassen.
Die Entschädigung für den unberechtigten Gebrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten nach einem Einbruchdiebstahl/Raub, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig (z.B. über das Kreditinstitut oder das Kartenunternehmen) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Verkehrssicherungsmaßnahmen
In Erweiterung zu Abschnitt A 14 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer bei versicherten Wohnungen in Einfamilienhäusern folgende Kosten:
Entsteht durch Eintritt eines Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Beseitigung der Versicherungsnehmer auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür tatsächlich angefallenen Kosten.
Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken.
Die Entschädigung für Verkehrssicherungsmaßnahmen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer anderweitig keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025