In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Versicherte Mehrkosten:
- Versicherte Mehrkosten
Der Versicherer ersetzt folgende Mehrkosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Mehrkosten durch Preissteigerung;
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt;
- Mehrkosten für energetisch modernisierte Haushaltsgeräte;
- Definition und Umfang der Mehrkosten
- Mehrkosten durch Preissteigerungen
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung.
Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur im Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Die Entschädigung für die Mehrkosten durch Preissteigerungen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Maßgebend ist der Betrag, der für
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Versicherte Mehrkosten
Der Versicherer ersetzt folgende Mehrkosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- Mehrkosten durch Preissteigerung;
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt;
- Mehrkosten für energetisch modernisierte Haushaltsgeräte;
- Definition und Umfang der Mehrkosten
- Mehrkosten durch Preissteigerungen
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Mehrkosten infolge Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung.
Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur im Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. Die Entschädigung für die Mehrkosten durch Preissteigerungen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
Maßgebend ist der Betrag, der für
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025