In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Versicherungsort, Versicherungsgrundstück:
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung.
Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen.
Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller).
Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Als Nähe gilt
- eine identische fünfstellige Postleitzahl oder
- eine Entfernung von maximal 2 Kilometern – gemessen als Luftlinie.
- Versicherungsgrundstück
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
- Berufsbedingter Zweitwohnsitz
Abweichend zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz für einen berufsbedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands, der durch den Versicherungsnehmer oder einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird.
Die Entschädigung für einen berufsbedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 20.000 EUR
optimum bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 30.000 EUR
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Die Entschädigung für Wertsachen nach Abschnitt A 20-1 DEG-VHB 2026 ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 2.000 EUR
optimum bis zu 3.000 EUR
- Eingelagerter Hausrat in einer Self Storage Anlage
In Erweiterung zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 zählen auch Lagerräume in einer Self Storage Anlage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person angemietet hat und dort versicherte Sachen lagert zum Versicherungsort.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Self Storage Anlage alarmgesichert und videoüberwacht ist.
Wertsachen gemäß Abschnitt A 20-1 DEG-VHB 2026 sind nicht versichert.
Die Entschädigung für den eingelagerten Hausrat in einer Self Storage Anlage ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
- Garagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
-
Abweichend zu Abschnitt A 11-1.4 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
-
Abweichend zu Abschnitt A 8 und Abschnitt A 9 DEG-VHB 2026 sind nicht versichert:
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarte), Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
-
Die Entschädigung für die Garagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme
optimum mitversichert
- Kundenschließfächer bei Banken
In Erweiterung zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und hierfür keine besondere Versicherung besteht.
Die Entschädigung für Kundenschließfächer bei Banken ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 10.000 EUR
premium bis zu 50.000 EUR
optimum mitversichert
Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen
Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
Die Entschädigung für Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. bestehender Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Abschnitt A 10-1.5 DEG-VHB 2026 bleibt hiervon unberührt.
Wertsachen gemäß Abschnitt A 20-1.1 DEG-VHB 2026 sowie Hotelkosten gemäß den Abschnitten A 14-1.3 und A 14-2.3 DEG-VHB 2026 sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherungsort
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören
- diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat genutzten Flächen eines Gebäudes.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung.
Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung).
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen.
Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen.
Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller).
Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Als Nähe gilt
- eine identische fünfstellige Postleitzahl oder
- eine Entfernung von maximal 2 Kilometern – gemessen als Luftlinie.
- Versicherungsgrundstück
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versicherten Wohnung gehört.
- Berufsbedingter Zweitwohnsitz
Abweichend zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz für einen berufsbedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands, der durch den Versicherungsnehmer oder einen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird.
Die Entschädigung für einen berufsbedingten Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 20.000 EUR
optimum bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme, höchstens 30.000 EUR
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Die Entschädigung für Wertsachen nach Abschnitt A 20-1 DEG-VHB 2026 ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 2.000 EUR
optimum bis zu 3.000 EUR
- Eingelagerter Hausrat in einer Self Storage Anlage
In Erweiterung zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 zählen auch Lagerräume in einer Self Storage Anlage innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person angemietet hat und dort versicherte Sachen lagert zum Versicherungsort.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Self Storage Anlage alarmgesichert und videoüberwacht ist.
Wertsachen gemäß Abschnitt A 20-1 DEG-VHB 2026 sind nicht versichert.
Die Entschädigung für den eingelagerten Hausrat in einer Self Storage Anlage ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium nicht mitversichert
optimum mitversichert
- Garagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
-
Abweichend zu Abschnitt A 11-1.4 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz auch in Garagen, die sich nicht in der Nähe des Versicherungsortes, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden, soweit sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden.
-
Abweichend zu Abschnitt A 8 und Abschnitt A 9 DEG-VHB 2026 sind nicht versichert:
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z.B. Chipkarte), Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
-
Die Entschädigung für die Garagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme
optimum mitversichert
- Kundenschließfächer bei Banken
In Erweiterung zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden und hierfür keine besondere Versicherung besteht.
Die Entschädigung für Kundenschließfächer bei Banken ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 10.000 EUR
premium bis zu 50.000 EUR
optimum mitversichert
Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen
Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt für versicherte Sachen, die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, in Erweiterung zu Abschnitt A 11 DEG-VHB 2026 auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort.
Die Entschädigung für Sachen in vermieteten Einliegerwohnungen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 3.000 EUR
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. bestehender Hausratversicherungsvertrag des Mieters oder Untermieters) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Abschnitt A 10-1.5 DEG-VHB 2026 bleibt hiervon unberührt.
Wertsachen gemäß Abschnitt A 20-1.1 DEG-VHB 2026 sowie Hotelkosten gemäß den Abschnitten A 14-1.3 und A 14-2.3 DEG-VHB 2026 sind nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025