In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Außenversicherung:
- Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts.
Folgende Zeiträume – je nach gewählter Tarifvariante – gelten nicht mehr als vorübergehend:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 6 Monate
premium bis zu 12 Monate
optimum bis zu 12 Monaten
- Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- einem freiwilligen Wehrdienst;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z.B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
- Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Abschnitt A 4-1 DEG-VHB 2026 erfüllt sein.
- Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach Abschnitt A 4-4.2 DEG-VHB 2026 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
- Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
- Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für die Außenversicherung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme
premium bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme
optimum mitversichert
- Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte
Abweichend zu Abschnitt A 13-1 DEG-VHB 2026 sind versicherte Sachen, die der Ausübung einer Sportart dienen (Sportgeräte) und die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befinden oder die deren Gebrauch dienen, weltweit auch versichert, wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) zählen im Rahmen dieser Klausel nicht zu den Sportgeräten.
Die Entschädigung für die dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 2.500 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
- Erweiterte Außenversicherung für Kinder während deren Ausbildung oder Studium
In Erweiterung zu Abschnitt A 13-2 DEG-VHB 2026 gilt der Hausrat der Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder) des Versicherungsnehmers auch bei Gründung eines eigenen Hausstandes während deren Ausbildung oder Studium im Rahmen dieses Versicherungsvertrages als mitversichert.
Die Entschädigung für die erweiterte Außenversicherung für Kinder während deren Ausbildung oder Studium ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 10.000 EUR
optimum bis zu 20.000 EUR
Der Versicherungsschutz endet mit dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, spätestens jedoch mit Vollendung des 27. Lebensjahres.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. eigene Hausratversicherung des betreffenden Kindes) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts.
Folgende Zeiträume – je nach gewählter Tarifvariante – gelten nicht mehr als vorübergehend:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 6 Monate
premium bis zu 12 Monate
optimum bis zu 12 Monaten
- Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- einem freiwilligen Wehrdienst;
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z.B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
- Besonderheit bei Einbruchdiebstahl
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Abschnitt A 4-1 DEG-VHB 2026 erfüllt sein.
- Besonderheit bei Raub
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach Abschnitt A 4-4.2 DEG-VHB 2026 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung:
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft werden, sind nicht versichert.
- Besonderheit bei Naturgefahren
Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
- Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für die Außenversicherung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic bis zu 25 Prozent der Versicherungssumme
premium bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme
optimum mitversichert
- Dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte
Abweichend zu Abschnitt A 13-1 DEG-VHB 2026 sind versicherte Sachen, die der Ausübung einer Sportart dienen (Sportgeräte) und die sich im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person befinden oder die deren Gebrauch dienen, weltweit auch versichert, wenn sie sich nicht nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Fahrräder und nicht versicherungspflichtige Elektrofahrräder (Pedelecs) zählen im Rahmen dieser Klausel nicht zu den Sportgeräten.
Die Entschädigung für die dauerhafte Außenversicherung für Sportgeräte ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 2.500 EUR
optimum bis zu 10.000 EUR
- Erweiterte Außenversicherung für Kinder während deren Ausbildung oder Studium
In Erweiterung zu Abschnitt A 13-2 DEG-VHB 2026 gilt der Hausrat der Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder) des Versicherungsnehmers auch bei Gründung eines eigenen Hausstandes während deren Ausbildung oder Studium im Rahmen dieses Versicherungsvertrages als mitversichert.
Die Entschädigung für die erweiterte Außenversicherung für Kinder während deren Ausbildung oder Studium ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 10.000 EUR
optimum bis zu 20.000 EUR
Der Versicherungsschutz endet mit dem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums, spätestens jedoch mit Vollendung des 27. Lebensjahres.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. eigene Hausratversicherung des betreffenden Kindes) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025