In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Versicherungsschutz bei Online-Einkäufen:
- -1.1 Versicherte Online-Einkäufe
Versichert sind vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum privaten Gebrauch über das Internet gekaufte oder ersteigerte Waren und Dienstleistungen bis zu dem vereinbarten Kaufpreis pro Bestellung (Online-Einkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Vertragsschluss während der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf).
- -1.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Einkäufen
Versicherungsschutz besteht für
a) die Nichtlieferung der Ware. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die gekaufte bzw. ersteigerte und bezahlte Ware nicht innerhalb von vier Wochen nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zugestellt wurde;
b) die Nichterbringung der Dienstleistung aus Dienst- und Werkvertrag. Eine Nichterbringung liegt vor, wenn die gekaufte und bezahlte Dienstleistung nicht erbracht wurde;
c) die Lieferung einer anderen als im Kaufvertrag vereinbarten Ware, z.B. bei Beschädigung oder Falschlieferung. Dies gilt auch bei Teillieferungen von Waren.
- -1.3 Leistung im Versicherungsfall
Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kauf- oder Dienst-/Werkvertrag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware bzw. der Dienstleistung. Bei Beschädigung der gelieferten Ware während der Lieferung ersetzen wir die Reparaturkosten, maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Sofern die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung nicht in Euro erfolgt ist, ist bei einer Entschädigung der zum Zeitpunkt des Kauf- oder Dienstvertrags gültige Wechselkurs anzuwenden.
Schäden bei mehreren in einem Kaufvertrag georderten Waren oder Dienstleistungen sind als ein Versicherungsfall zu verstehen.
- -1.4 Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- -1.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Eine Leistung gemäß Ziffer 2.1.3 erfolgt ausschließlich, wenn
a) die bestellte Ware/Dienstleistung nicht geliefert/erbracht (mindestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin) wurde oder eine abweichend zum Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde (z.B. bei Beschädigung oder Falschlieferung);
b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen haben und ihn bei Beschädigung der Ware zur Nachbesserung, Ersatz oder Nachlieferung einer einwandfreien Ware und bei Nichtlieferung, Falschlieferung oder Nichterbringung zur Lieferung der Ware bzw. der Dienstleistung – mit einer Frist von 14 Tagen – aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax);
c) der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder zur Lieferung der Ware nach Fristablauf nicht nachkommt und
d) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person anschließend vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer erfolglos zur Rückzahlung des Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax).
- -1.6 Nicht versicherte Online-Einkäufe
Nicht versichert sind Kauf- oder Dienstverträge
a) über Zahlungsmittel (Bargeld, (Reise-)Schecks sowie digitale Zahlungsmittel wie z.B. Kryptowährungen), Sammlermünzen, Edelmetalle, Briefmarken, alle sonstigen Wertpapiere;
b) über Strom, Gas, Wasser;
c) über bereits beim Kauf beschädigte Waren;
d) für Internetzugang und Telekommunikationsdienstleistungen;
e) über Medikamente, Drogen, verderbliche Waren, Pflanzen und Tiere;
f) über Waffen und illegal erworbene oder verbotene bzw. sittenwidrige Waren und Dienstleistungen;
g) von Industriegütern;
h) über Grundstücke und Gebäude;
i) die im Darknet (nur mit spezieller Zugangssoftware – Torbrowser – oder ähnlichen Verfahren erreichbar) geschlossen wurden;
j) im Zusammenhang mit Downloads, (Software-)Lizenzen oder Urheberrechten;
k) im Zusammenhang mit Pornografie;
Bei denen der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat bzw. die Überweisung auf ein Konto außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz vorgenommen wurde.
Nicht versichert sind zudem
a) Online-Einkäufe über Online-Portale ohne direkten Vertragsschluss, d.h. bei denen es ausschließlich zur Kaufanbahnung kommt;
b) entgangene Gewinne oder Zinsverluste oder Kosten der Rechtsverfolgung;
c) Spiel- oder Wettverträge.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- -1.1 Versicherte Online-Einkäufe
Versichert sind vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum privaten Gebrauch über das Internet gekaufte oder ersteigerte Waren und Dienstleistungen bis zu dem vereinbarten Kaufpreis pro Bestellung (Online-Einkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Vertragsschluss während der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf).
- -1.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Einkäufen
Versicherungsschutz besteht für
a) die Nichtlieferung der Ware. Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die gekaufte bzw. ersteigerte und bezahlte Ware nicht innerhalb von vier Wochen nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Liefertermin zugestellt wurde;
b) die Nichterbringung der Dienstleistung aus Dienst- und Werkvertrag. Eine Nichterbringung liegt vor, wenn die gekaufte und bezahlte Dienstleistung nicht erbracht wurde;
c) die Lieferung einer anderen als im Kaufvertrag vereinbarten Ware, z.B. bei Beschädigung oder Falschlieferung. Dies gilt auch bei Teillieferungen von Waren.
- -1.3 Leistung im Versicherungsfall
Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kauf- oder Dienst-/Werkvertrag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware bzw. der Dienstleistung. Bei Beschädigung der gelieferten Ware während der Lieferung ersetzen wir die Reparaturkosten, maximal bis zur Höhe des Kaufpreises. Sofern die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung nicht in Euro erfolgt ist, ist bei einer Entschädigung der zum Zeitpunkt des Kauf- oder Dienstvertrags gültige Wechselkurs anzuwenden.
Schäden bei mehreren in einem Kaufvertrag georderten Waren oder Dienstleistungen sind als ein Versicherungsfall zu verstehen.
- -1.4 Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- -1.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Eine Leistung gemäß Ziffer 2.1.3 erfolgt ausschließlich, wenn
a) die bestellte Ware/Dienstleistung nicht geliefert/erbracht (mindestens 4 Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin) wurde oder eine abweichend zum Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde (z.B. bei Beschädigung oder Falschlieferung);
b) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen haben und ihn bei Beschädigung der Ware zur Nachbesserung, Ersatz oder Nachlieferung einer einwandfreien Ware und bei Nichtlieferung, Falschlieferung oder Nichterbringung zur Lieferung der Ware bzw. der Dienstleistung – mit einer Frist von 14 Tagen – aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax);
c) der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder zur Lieferung der Ware nach Fristablauf nicht nachkommt und
d) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person anschließend vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer erfolglos zur Rückzahlung des Kaufpreises mit einer Frist von weiteren 14 Tagen aufgefordert haben (per Brief, E-Mail oder Fax).
- -1.6 Nicht versicherte Online-Einkäufe
Nicht versichert sind Kauf- oder Dienstverträge
a) über Zahlungsmittel (Bargeld, (Reise-)Schecks sowie digitale Zahlungsmittel wie z.B. Kryptowährungen), Sammlermünzen, Edelmetalle, Briefmarken, alle sonstigen Wertpapiere;
b) über Strom, Gas, Wasser;
c) über bereits beim Kauf beschädigte Waren;
d) für Internetzugang und Telekommunikationsdienstleistungen;
e) über Medikamente, Drogen, verderbliche Waren, Pflanzen und Tiere;
f) über Waffen und illegal erworbene oder verbotene bzw. sittenwidrige Waren und Dienstleistungen;
g) von Industriegütern;
h) über Grundstücke und Gebäude;
i) die im Darknet (nur mit spezieller Zugangssoftware – Torbrowser – oder ähnlichen Verfahren erreichbar) geschlossen wurden;
j) im Zusammenhang mit Downloads, (Software-)Lizenzen oder Urheberrechten;
k) im Zusammenhang mit Pornografie;
Bei denen der Verkäufer seinen Firmen- oder Wohnsitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz hat bzw. die Überweisung auf ein Konto außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz vorgenommen wurde.
Nicht versichert sind zudem
a) Online-Einkäufe über Online-Portale ohne direkten Vertragsschluss, d.h. bei denen es ausschließlich zur Kaufanbahnung kommt;
b) entgangene Gewinne oder Zinsverluste oder Kosten der Rechtsverfolgung;
c) Spiel- oder Wettverträge.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025