In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer:
Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine der Obliegenheiten nach Ziffer 3.3 a) bis e), so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person eine der Obliegenheiten nach Ziffer 3.3 a) bis e), so ist der Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und Abschnitt B 3-3.3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025