In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Leistung im Versicherungsfall:
- -3.1
Im Schadenfall organisiert der Versicherer einen IT-Dienstleister und übernimmt die Kosten, die anfallen für
a) die Wiederherstellung der Daten in den Zustand vor der Cyber-Attacke;
b) die Übertragung der wiederhergestellten Daten auf ein entsprechendes Speichermedium;
c) die Abholung und Rückführung des betroffenen versicherten Geräts (Kosten für versicherten Versand);
d) die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betroffenen Software bzw. des betroffenen Betriebssystems.
Geschuldet wird das Bemühen einer Datenwiederherstellung ohne Erfolgsgarantie, da eine Datenwiederherstellung nicht in allen Fällen technisch möglich ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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Im Schadenfall organisiert der Versicherer einen IT-Dienstleister und übernimmt die Kosten, die anfallen für
a) die Wiederherstellung der Daten in den Zustand vor der Cyber-Attacke;
b) die Übertragung der wiederhergestellten Daten auf ein entsprechendes Speichermedium;
c) die Abholung und Rückführung des betroffenen versicherten Geräts (Kosten für versicherten Versand);
d) die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betroffenen Software bzw. des betroffenen Betriebssystems.
Geschuldet wird das Bemühen einer Datenwiederherstellung ohne Erfolgsgarantie, da eine Datenwiederherstellung nicht in allen Fällen technisch möglich ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025