In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Cyber-Mobbing:
- Versicherte Ereignisse
Versichert sind der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person, sofern der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Opfer im Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall durch Dritte geworden sind. Unter Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking im Sinne dieser Bedingungen ist das rechtswidrige Diffamieren, Bedrohen, Nötigen, Diskriminieren, Beleidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder Belästigen von versicherten Personen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet durch Dritte zu verstehen.
Hierzu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person durch Dritte zum Zwecke des Cyber-Mobbings oder Cyber-Stalkings gegenüber Dritten.
- Leistung im Versicherungsfall
Erstattet werden im Versicherungsfall
a) die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte psychologische Beratung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten zur Behandlung der durch das Cyber-Mobbing bzw. -Stalking verursachten psychischen Beschwerden. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 500 EUR erstattet.
b) die Umzugskosten an einen anderen Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 2.000 EUR erstattet.
c) der Einkommensausfall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person unbezahlten Urlaub nehmen oder unbezahlte Arbeitszeit aufwenden müssen, um den Schaden durch Cyber-Mobbing bzw. -Stalking abzuwenden bzw. abzumildern, z.B. für Termine beim Anwalt, in der Schule oder sonstigen sozialen Einrichtungen, bei der Polizei oder beim Psychologen. Ist ein minderjähriges Kind als mitversicherte Person vom Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall betroffen, besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer. Erstattet werden maximal 3 Tage, maximal 200 EUR pro Tag.
d) die Kosten für einen vom Versicherer beauftragten IT-Dienstleister zur Veranlassung der Löschung der gegen den Willen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person publizierten persönlichen Daten bzw. zur Unterdrückung von Such- bzw. Onlineinhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftrag zum Erfolg führte. Die Kosten hierfür werden bis maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall erstattet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Versicherte Ereignisse
Versichert sind der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person, sofern der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person Opfer im Zusammenhang mit einem Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall durch Dritte geworden sind. Unter Cyber-Mobbing bzw. Cyber-Stalking im Sinne dieser Bedingungen ist das rechtswidrige Diffamieren, Bedrohen, Nötigen, Diskriminieren, Beleidigen, Bloßstellen, Anprangern (Doxing) oder Belästigen von versicherten Personen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet durch Dritte zu verstehen.
Hierzu gehört auch die unberechtigte Nutzung der virtuellen Identität des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person durch Dritte zum Zwecke des Cyber-Mobbings oder Cyber-Stalkings gegenüber Dritten.
- Leistung im Versicherungsfall
Erstattet werden im Versicherungsfall
a) die Kosten für eine vom Versicherer vermittelte psychologische Beratung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten zur Behandlung der durch das Cyber-Mobbing bzw. -Stalking verursachten psychischen Beschwerden. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 500 EUR erstattet.
b) die Umzugskosten an einen anderen Wohnort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Pro Versicherungsfall werden hierfür maximal 2.000 EUR erstattet.
c) der Einkommensausfall, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person unbezahlten Urlaub nehmen oder unbezahlte Arbeitszeit aufwenden müssen, um den Schaden durch Cyber-Mobbing bzw. -Stalking abzuwenden bzw. abzumildern, z.B. für Termine beim Anwalt, in der Schule oder sonstigen sozialen Einrichtungen, bei der Polizei oder beim Psychologen. Ist ein minderjähriges Kind als mitversicherte Person vom Cyber-Mobbing- oder Cyber-Stalking-Vorfall betroffen, besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer. Erstattet werden maximal 3 Tage, maximal 200 EUR pro Tag.
d) die Kosten für einen vom Versicherer beauftragten IT-Dienstleister zur Veranlassung der Löschung der gegen den Willen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person publizierten persönlichen Daten bzw. zur Unterdrückung von Such- bzw. Onlineinhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftrag zum Erfolg führte. Die Kosten hierfür werden bis maximal 1.000 EUR pro Versicherungsfall erstattet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025