In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Schutzbrief folgendes für Heizungs-Installateurservice im Notfall:
- -1
Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebs, wenn in der versicherten Wohnung die Heizung aufgrund eines Defektes nicht in Betrieb genommen werden kann oder Heizkörper aufgrund eines Bruchschadens oder einer Undichtigkeit repariert oder ersetzt werden müssen.
- -2
Die Entschädigung für die Notfallreparatur und die Schadenbegrenzung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 500 EUR
optimum bis zu 500 EUR
- -3
Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von Defekten, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren, von Defekten an Heizungsrohren sowie von Schäden durch Korrosion.
Der Versicherer erbringt außerdem keine Leistung für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern und Tanks von gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlagen, außer der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person tragen hierfür die alleinige Gefahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebs, wenn in der versicherten Wohnung die Heizung aufgrund eines Defektes nicht in Betrieb genommen werden kann oder Heizkörper aufgrund eines Bruchschadens oder einer Undichtigkeit repariert oder ersetzt werden müssen.
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Die Entschädigung für die Notfallreparatur und die Schadenbegrenzung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 500 EUR
optimum bis zu 500 EUR
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Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von Defekten, die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren, von Defekten an Heizungsrohren sowie von Schäden durch Korrosion.
Der Versicherer erbringt außerdem keine Leistung für die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern und Tanks von gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlagen, außer der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person tragen hierfür die alleinige Gefahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025