In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Versicherte Personen:
Versichert sind der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
Als Familienangehörige gelten auch der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter der Adresse des Versicherungsnehmers gemeldet sind.
Als Kinder des Versicherungsnehmers gelten
a) leibliche Kinder;
b) Adoptivkinder;
c) Stief- und Pflegekinder;
d) Kinder des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartners.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununterbrochen bis zum Auszug mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versichert sind der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
Als Familienangehörige gelten auch der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie dessen Kinder, sofern diese mit ihrem Erstwohnsitz unter der Adresse des Versicherungsnehmers gemeldet sind.
Als Kinder des Versicherungsnehmers gelten
a) leibliche Kinder;
b) Adoptivkinder;
c) Stief- und Pflegekinder;
d) Kinder des mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe- oder Lebenspartners.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununterbrochen bis zum Auszug mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025