In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Gegenstand der Versicherung:
- -2.1
Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitversicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über die Cyber-Servicenummer der Alte Leipziger Versicherung AG melden und dem Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen.
Die Cyber-Servicenummer steht hierfür unter der Rufnummer 06171 / 66-2241 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Der Versicherer erstattet im Versicherungsfall den Vermögenschaden bzw. die Ansprüche oder Kosten nach den Ziffern 2 bis 5 und organisiert zusätzlich Hilfeleistungen durch Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich genannt ist.
Vermögensschäden im vorgenannten Sinne sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich unmittelbar aus solchen Schäden herleiten. Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen. Der Verlust von elektronischen Daten als Folge des Abhandenkommens von Sachen gilt als Vermögensschaden im Sinne der Bedingungen.
- -2.2
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 1 bis 5 gegeben sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Darüber hinaus muss der Versicherungsfall während der Dauer des Versicherungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt und reguliert werden können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
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Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige mitversicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über die Cyber-Servicenummer der Alte Leipziger Versicherung AG melden und dem Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen.
Die Cyber-Servicenummer steht hierfür unter der Rufnummer 06171 / 66-2241 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Der Versicherer erstattet im Versicherungsfall den Vermögenschaden bzw. die Ansprüche oder Kosten nach den Ziffern 2 bis 5 und organisiert zusätzlich Hilfeleistungen durch Spezialisten oder Fachfirmen, wenn dies in den nachfolgenden Bestimmungen ausdrücklich genannt ist.
Vermögensschäden im vorgenannten Sinne sind solche Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen), noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich unmittelbar aus solchen Schäden herleiten. Elektronische Daten sind keine Sachen im Sinne dieser Bedingungen. Der Verlust von elektronischen Daten als Folge des Abhandenkommens von Sachen gilt als Vermögensschaden im Sinne der Bedingungen.
- -2.2
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die Erhebung eines Anspruchs nach den Ziffern 1 bis 5 gegeben sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsschutzes eintreten. Darüber hinaus muss der Versicherungsfall während der Dauer des Versicherungsschutzes in der Bundesrepublik Deutschland festgestellt und reguliert werden können.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025