In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Begrenzung der Leistung:
Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern 2 bis 5 jeweils genannten Bestimmungen begrenzt.
Unabhängig von den jeweiligen Entschädigungshöchstgrenzen wird für maximal zwei Versicherungsfälle der in den Ziffern 2 bis 5 genannten versicherten Vorfälle je Versicherungsjahr geleistet.
- -7 Wartezeit und sonstige Beschränkungen
Abweichend zu Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der Versicherungsschutz für das Paket Cyber erst mit dem Ablauf von 14 Tagen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.
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Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Leistungen sind pro Versicherungsfall auf die in den Ziffern 2 bis 5 jeweils genannten Bestimmungen begrenzt.
Unabhängig von den jeweiligen Entschädigungshöchstgrenzen wird für maximal zwei Versicherungsfälle der in den Ziffern 2 bis 5 genannten versicherten Vorfälle je Versicherungsjahr geleistet.
- -7 Wartezeit und sonstige Beschränkungen
Abweichend zu Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der Versicherungsschutz für das Paket Cyber erst mit dem Ablauf von 14 Tagen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb. Sofern jedoch die vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstentschädigung überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb dem Versicherungsnehmer den darüber hinausgehenden Betrag direkt in Rechnung. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer informiert und um Zustimmung zur weiteren Beauftragung des Dienstleisters gebeten, bevor weitere Kosten anfallen. Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten Unternehmen.
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