In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Voraussetzungen für eine Leistung im Schadenfall:
Eine Leistung gemäß Ziffer 5.2 erfolgt ausschließlich, wenn
a) der Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfall innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und gemeldet wurde.
b) eine (Straf-)Anzeige gegen den Dritten bei der zuständigen Behörde erfolgt ist.
c) der Versicherungsnehmer uns im Versicherungsfall geeignete Nachweise (z.B. Schriftverkehr mit dem Webseitenbetreiber, Screenshots, Terminbestätigungen, Gehaltsnachweise etc.) über den Cyber-Mobbing- bzw. -stalking-Vorfall erbringt.
d) Die Inanspruchnahme der Leistung innerhalb von zwölf Monaten ab erstmaligem Auftreten des Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfalls erfolgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Eine Leistung gemäß Ziffer 5.2 erfolgt ausschließlich, wenn
a) der Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfall innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und gemeldet wurde.
b) eine (Straf-)Anzeige gegen den Dritten bei der zuständigen Behörde erfolgt ist.
c) der Versicherungsnehmer uns im Versicherungsfall geeignete Nachweise (z.B. Schriftverkehr mit dem Webseitenbetreiber, Screenshots, Terminbestätigungen, Gehaltsnachweise etc.) über den Cyber-Mobbing- bzw. -stalking-Vorfall erbringt.
d) Die Inanspruchnahme der Leistung innerhalb von zwölf Monaten ab erstmaligem Auftreten des Cyber-Mobbing- bzw. -Stalking-Vorfalls erfolgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025