In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Versicherungsschutz bei Online-Verkäufen:
- -2.1 Versicherte Online-Verkäufe
Versichert sind die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person als Privatverkäufer über das Internet verkaufte oder versteigerte Waren bis zu dem vereinbarten Verkaufspreis pro Verkaufsvorgang (Online-Verkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Verkauf während der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf).
- -2.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Verkäufen
Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person als Privatverkäufer über die Identität eines Dritten getäuscht werden (z.B. durch rechtswidrige Erlangung der Zugangsdaten) und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person rechtlich zur Rückerstattung des Kaufpreises an den rechtmäßigen Inhaber der Identität verpflichtet sind, ohne dass Sie die Ware vom betrügerischen Dritten zurückerhalten.
- -2.3 Leistung im Versicherungsfall
Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware.
Der fehlende Rückerhalt mehrerer in einem Kaufvertrag verkaufter Waren ist als ein Versicherungsfall zu verstehen. Der fehlende Rückerhalt mehrerer Waren, die auf individuellen Kaufverträgen basieren und gemeinsam versandt werden, ist ebenfalls als ein Versicherungsfall zu verstehen.
- -2.4 Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- -2.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Eine Leistung gemäß Ziffer 2.2.3 erfolgt ausschließlich, wenn
a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die gesetzlich oder vertraglich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um die fälschlicherweise an den Dritten gelieferte Ware von diesem zurückzuerlangen und
b) eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde gegen den betrügerischen Dritten durch den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erfolgt ist, sowie
c) dem Versicherer die Kontaktdaten des Dritten und des rechtmäßigen Identitätsinhabers sowie der dazugehörige Mail- oder Schriftverkehr vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zur Verfügung gestellt wird.
Erhalten der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nachträglich eine Zahlung des Kaufpreises oder Rückgabe der Ware durch den betrügerischen Dritten, so ist die vom Versicherer erhaltene Leistung unverzüglich ohne Aufforderung an den Versicherer zurückzuerstatten.
- -2.6 Nicht versicherte Online-Verkäufe
Nicht versichert sind Kaufverträge
a) gemäß Ziffer 2.1.6 a) und b) analog;
b) bei denen der Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz bzw. die Lieferadresse außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz angegeben hat;
c) über Gutscheine sowie Dienstleistungen;
d) bei denen die Bezahlung der Ware über eine Kryptowährung erfolgte;
e) bei denen der Versand der Ware vor Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers erfolgte.
- Identitätsdatendiebstahl
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- -2.1 Versicherte Online-Verkäufe
Versichert sind die vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person als Privatverkäufer über das Internet verkaufte oder versteigerte Waren bis zu dem vereinbarten Verkaufspreis pro Verkaufsvorgang (Online-Verkauf). Voraussetzung ist, dass der Online-Verkauf während der Laufzeit des Versicherungsvertrags stattgefunden hat und der Kaufpreis in einem Betrag bezahlt wurde (kein Ratenkauf).
- -2.2 Versicherte Ereignisse im Zusammenhang mit Online-Verkäufen
Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person als Privatverkäufer über die Identität eines Dritten getäuscht werden (z.B. durch rechtswidrige Erlangung der Zugangsdaten) und der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person rechtlich zur Rückerstattung des Kaufpreises an den rechtmäßigen Inhaber der Identität verpflichtet sind, ohne dass Sie die Ware vom betrügerischen Dritten zurückerhalten.
- -2.3 Leistung im Versicherungsfall
Erstattet wird im Versicherungsfall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis (inkl. Versandkosten) der versicherten Ware.
Der fehlende Rückerhalt mehrerer in einem Kaufvertrag verkaufter Waren ist als ein Versicherungsfall zu verstehen. Der fehlende Rückerhalt mehrerer Waren, die auf individuellen Kaufverträgen basieren und gemeinsam versandt werden, ist ebenfalls als ein Versicherungsfall zu verstehen.
- -2.4 Entschädigungsgrenzen, Selbstbehalt
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um einen Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- -2.5 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Eine Leistung gemäß Ziffer 2.2.3 erfolgt ausschließlich, wenn
a) der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person die gesetzlich oder vertraglich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um die fälschlicherweise an den Dritten gelieferte Ware von diesem zurückzuerlangen und
b) eine Strafanzeige bei der zuständigen Behörde gegen den betrügerischen Dritten durch den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erfolgt ist, sowie
c) dem Versicherer die Kontaktdaten des Dritten und des rechtmäßigen Identitätsinhabers sowie der dazugehörige Mail- oder Schriftverkehr vom Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zur Verfügung gestellt wird.
Erhalten der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person nachträglich eine Zahlung des Kaufpreises oder Rückgabe der Ware durch den betrügerischen Dritten, so ist die vom Versicherer erhaltene Leistung unverzüglich ohne Aufforderung an den Versicherer zurückzuerstatten.
- -2.6 Nicht versicherte Online-Verkäufe
Nicht versichert sind Kaufverträge
a) gemäß Ziffer 2.1.6 a) und b) analog;
b) bei denen der Käufer seinen Firmen- oder Wohnsitz bzw. die Lieferadresse außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz angegeben hat;
c) über Gutscheine sowie Dienstleistungen;
d) bei denen die Bezahlung der Ware über eine Kryptowährung erfolgte;
e) bei denen der Versand der Ware vor Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers erfolgte.
- Identitätsdatendiebstahl
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025