In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Cyber folgendes für Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:
Eine Leistung gemäß Ziffer 4.3 erfolgt ausschließlich, wenn
a) auf den elektronischen Geräten eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert und aktiviert ist, die automatisch upgedatet wird, soweit dies technisch möglich ist;
b) die Datenwiederherstellung während der Laufzeit des Versicherungsvertrags in Auftrag gegeben wird;
c) sich die elektronischen Geräte zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke im Besitz des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person befunden haben.
- -6 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse
Nicht versichert sind
a) Kosten für den erneuten Erwerb von Lizenzen, z.B. für gelöschte Software, Spiele, Musik, Filme;
b) der Ersatz des elektronischen Geräts bzw. der Austausch des Speichermediums selbst;
c) Cyber-Attacken auf Daten, die in einer Cloud oder auf einer Spielekonsole gespeichert sind;
d) Die Wiederherstellung von illegal im Besitz der versicherten Person befindlichen Daten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Eine Leistung gemäß Ziffer 4.3 erfolgt ausschließlich, wenn
a) auf den elektronischen Geräten eine aktuelle Sicherheitssoftware installiert und aktiviert ist, die automatisch upgedatet wird, soweit dies technisch möglich ist;
b) die Datenwiederherstellung während der Laufzeit des Versicherungsvertrags in Auftrag gegeben wird;
c) sich die elektronischen Geräte zum Zeitpunkt der Cyber-Attacke im Besitz des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person befunden haben.
- -6 Nicht versicherte Schäden und Ereignisse
Nicht versichert sind
a) Kosten für den erneuten Erwerb von Lizenzen, z.B. für gelöschte Software, Spiele, Musik, Filme;
b) der Ersatz des elektronischen Geräts bzw. der Austausch des Speichermediums selbst;
c) Cyber-Attacken auf Daten, die in einer Cloud oder auf einer Spielekonsole gespeichert sind;
d) Die Wiederherstellung von illegal im Besitz der versicherten Person befindlichen Daten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025