Bei der Glasversicherung der Degenia im Tarif T26 liegt ein Versicherungsfall vor, wenn versicherte Sachen durch Bruch, also durch Zerbrechen, zerstört oder beschädigt werden – der Versicherer leistet in diesem Fall Entschädigung.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift immer dann, wenn eine versicherte Sache zerbricht. Entscheidend ist also der Bruch: Wird eine versicherte Sache durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt, leistet der Versicherer eine Entschädigung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der Wortlaut des Vertrags.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsfall?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.
Was bedeutet „Bruch" in diesem Zusammenhang?
Mit Bruch ist das Zerbrechen der versicherten Sache gemeint.
Leistet der Versicherer auch bei einer bloßen Beschädigung?
Ja, der Versicherer entschädigt sowohl für zerstörte als auch für durch Bruch beschädigte versicherte Sachen.
Für welche Sachen wird entschädigt?
Entschädigt wird für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.