In der Glasversicherung der Degenia gelten bestimmte generelle Ausschlüsse: Nicht versichert sind Schäden durch Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, durch Innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen – jeweils ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Krieg
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Innere Unruhen
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Ausschluss Kernenergie
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte außergewöhnliche Ereignisse besteht in der Glasversicherung kein Versicherungsschutz. Dazu zählen kriegerische Auseinandersetzungen, innere Unruhen sowie Schäden im Zusammenhang mit Kernenergie und radioaktiver Strahlung. Diese Ausschlüsse greifen auch dann, wenn zusätzlich andere Ursachen zum Schaden beigetragen haben.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Krieg versichert?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind nicht versichert.
Besteht Schutz bei Inneren Unruhen?
Nein. Schäden durch Innere Unruhen sind nicht versichert.
Wie werden Schäden durch Kernenergie behandelt?
Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind nicht versichert.
Gelten die Ausschlüsse auch bei zusätzlichen Ursachen?
Ja. Die Ausschlüsse gelten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.