In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 - Schutzbrief folgendes für Kündigung:
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer sind berechtigt, das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zu kündigen.
Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Kündigt der Versicherer das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief, so kann der Versicherungsnehmer den davon unabhängig bestehenbleibenden Hauptvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer sind berechtigt, das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zu kündigen.
Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Kündigt der Versicherer das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief, so kann der Versicherungsnehmer den davon unabhängig bestehenbleibenden Hauptvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025