In der Glasversicherung der Degenia sind bestimmte Schäden und Gefahren vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa beschädigte Oberflächen oder Kanten, undichte Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen sowie Glasbruch durch Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder weitere Naturgefahren, sofern hierfür anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Nicht versichert sind folgende Schäden:
- Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche);
- Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen werden undicht.
Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat;
- Leitungswasser;
- Sturm, Hagel;
- Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung deckt nicht jeden Schaden am Glas ab. Rein oberflächliche Beeinträchtigungen wie Kratzer oder Schrammen und undicht gewordene Randverbindungen bei Isolierglas gehören nicht dazu. Auch Glasbruch, der durch Ereignisse wie Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Naturgefahren entsteht, ist hier ausgenommen, wenn dafür bereits ein anderer Versicherungsschutz greift.
Häufige Fragen
Sind Kratzer und Schrammen im Glas versichert?
Nein. Schäden an Oberflächen oder Kanten – etwa durch Schrammen, Kratzer oder Muschelausbrüche – sind nicht versichert.
Was gilt bei undichten Isolierglasscheiben?
Wenn Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen undicht werden, besteht kein Versicherungsschutz.
Ist Glasbruch durch Einbruch oder Feuer abgedeckt?
Bruch durch Gefahren wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch ist nicht versichert, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Sind Naturgefahren wie Sturm oder Überschwemmung eingeschlossen?
Bruch durch Sturm, Hagel sowie weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch ist nicht versichert, soweit dafür anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Warum sind manche Gefahren nur unter Bedingungen ausgeschlossen?
Der Bruch durch bestimmte Gefahren ist ausgeschlossen, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025