In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Leitungswasser:
- Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden;
- Bruchschäden;
- Leitungswasserschäden
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf.
Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufender Regenrohre bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach Abschnitt A 5-4.3 DEG-VHB 2026 gilt nicht.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- der Regenentwässerung.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Das setzt voraus, dass diese Rohre nach Abschnitt A 5-3.1 DEG-VHB 2026 kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
- frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler, Wärmepumpen oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen sowie Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Abschnitt A 5-2 DEG-VHB 2026 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
Nicht versichert sind Schäden an
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
- Bruchschäden an Armaturen
In Erweiterung zu Abschnitt A 5-3.2 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer auch sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt.
Armaturen sind: Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungsgefäß, Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler, Durchlauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper, Mischbatterie, Rückstauklappe/-ventil, Schieber, Speicher, Spülkästen, Thermostat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wasserfilter, Wasserzähler, Warmwasserspeicher.
Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A 5-3.1 AL-VHB 2026 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Armaturen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum mitversichert
Die Entschädigung in der Tarifvariante premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
- Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien
In Erweiterung zu Abschnitt A 5-2 DEG-VHB 2026 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Die Entschädigung für Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Wasseraustritt aus Zisternen
In Erweiterung zu Abschnitt A 5-2 DEG-VHB 2026 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Zisternen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Die Entschädigung für Wasseraustritt aus Zisternen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Witterungsbedingter Rückstau
In Abweichung von Abschnitt A 5-4.3 DEG-VHB 2026 sind Schäden an versicherten Sachen, die durch witterungsbedingten Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, mitversichert.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Zur Vermeidung von Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer – oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag dazu verpflichtet ist, - wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten.
Die Entschädigung für witterungsbedingten Rückstau ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
- Leitungswasserschäden;
- Bruchschäden;
- Leitungswasserschäden
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- Wasserbetten oder Aquarien.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf.
Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus innerhalb des Gebäudes verlaufender Regenrohre bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach Abschnitt A 5-4.3 DEG-VHB 2026 gilt nicht.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Bruchschäden
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
- frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
- der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- der Regenentwässerung.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Das setzt voraus, dass diese Rohre nach Abschnitt A 5-3.1 DEG-VHB 2026 kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
- frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler, Wärmepumpen oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen sowie Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Abschnitt A 5-2 DEG-VHB 2026 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
Nicht versichert sind Schäden an
- Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen;
- dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.
- Bruchschäden an Armaturen
In Erweiterung zu Abschnitt A 5-3.2 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer auch sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt.
Armaturen sind: Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungsgefäß, Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler, Durchlauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper, Mischbatterie, Rückstauklappe/-ventil, Schieber, Speicher, Spülkästen, Thermostat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wasserfilter, Wasserzähler, Warmwasserspeicher.
Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A 5-3.1 AL-VHB 2026 im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Die Entschädigung für Bruchschäden an Armaturen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum mitversichert
Die Entschädigung in der Tarifvariante premium ist je Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
- Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien
In Erweiterung zu Abschnitt A 5-2 DEG-VHB 2026 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Die Entschädigung für Wasseraustritt aus Zimmerbrunnen, Wassersäulen und Terrarien ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Wasseraustritt aus Zisternen
In Erweiterung zu Abschnitt A 5-2 DEG-VHB 2026 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Zisternen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Die Entschädigung für Wasseraustritt aus Zisternen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Witterungsbedingter Rückstau
In Abweichung von Abschnitt A 5-4.3 DEG-VHB 2026 sind Schäden an versicherten Sachen, die durch witterungsbedingten Rückstau zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, mitversichert.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
Dies gilt nur, wenn Witterungsniederschläge den Rückstau verursacht haben.
Zur Vermeidung von Rückstauschäden hat der Versicherungsnehmer als Gebäudeeigentümer – oder als Mieter, wenn er nach dem Mietvertrag dazu verpflichtet ist, - wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten.
Die Entschädigung für witterungsbedingten Rückstau ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025