In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T26 folgendes für Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion:
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
- Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen;
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen.
Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Abschnitt A 3-1 DEG-VHB 2026 sind.
- Blindgängerschäden
Abweichend von Abschnitt A 2-1 DEG-VHB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
Kosten die z.B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht mitversichert.
Die Entschädigung für Blindgängerschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Brand und Blitzschlag auf dem Versicherungsgrundstück
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gegen Schäden durch Brand und Blitzschlag gemäß Abschnitt A 3-1 und Abschnitt A 3-2 DEG-VHB 2026.
Die Entschädigung für Schäden durch Brand und Blitzschlag an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Bei den Tarifvarianten premium und optimum wird der entschädigungspflichtig errechnete Betrag je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen.
Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Die Entschädigung für Schäden, die durch den Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen entstehen, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist.
- Feuer-Nutzwärmeschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1 DEG-VHB 2026 sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Die Entschädigung für Feuer-Nutzwärmeschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Abweichend zu Abschnitt A 2-2 DEG-VHB 2026 sind Schäden durch Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung mitversichert.
- Innere Unruhen
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
- Streik
Streik ist eine planmäßig durchgeführte auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
- Aussperrung
Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
- Nicht versicherte Schäden
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
- Entschädigung
Die Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
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- Kündigung des erweiterten Versicherungsschutzes für innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
- Rauch- und Rußschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 3 DEG-VHB 2026 gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen.
Die Entschädigung für Rauch- und Rußschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen
In Erweiterung zu Abschnitt A 3 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen an versicherten elektrischen Geräten.
Nicht versichert sind Schäden durch
• unsachgemäße Handhabung;
• mechanisch einwirkende Gewalt;
• Konstruktions- oder Materialfehler;
• durch Abnutzung, Verschleiß oder allmähliche Einwirkung.
Die Entschädigung für Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Schäden durch radioaktive Isotope
Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Die Entschädigung für Schäden durch radioaktive Isotope ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Seng- und Schmorschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1 DEG-VHB 2026 sind Seng- und Schmorschäden mitversichert.
Die Entschädigung für Seng- und Schmorschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Transportmittelunfall
In Erweiterung zu Abschnitt A 1 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz auch für versicherte Sachen, die mit einem Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen nachgewiesenen Transportmittelunfall einer im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Person zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Die Entschädigung für Transportmittelunfälle ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 500 EUR
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Überschallknall
In Erweiterung zu Abschnitt A 1-1 und Abschnitt A 3 DEG-VHB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Die Entschädigung für Schäden durch Überschallknall ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Verpuffungsschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 3 DEG-VHB 2026 sind Schäden an versicherten Sachen durch Verpuffung mitversichert.
Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Die Entschädigung für Verpuffungsschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Explosion
Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
- Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen;
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen.
Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck.
Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Abschnitt A 3-1 DEG-VHB 2026 sind.
- Blindgängerschäden
Abweichend von Abschnitt A 2-1 DEG-VHB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte Explosion entstehen.
Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges entstanden sind.
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – alle Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen die sich im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
Kosten die z.B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht mitversichert.
Die Entschädigung für Blindgängerschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Brand und Blitzschlag auf dem Versicherungsgrundstück
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, gegen Schäden durch Brand und Blitzschlag gemäß Abschnitt A 3-1 und Abschnitt A 3-2 DEG-VHB 2026.
Die Entschädigung für Schäden durch Brand und Blitzschlag an versicherten Sachen innerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 1.000 EUR
optimum bis zu 5.000 EUR
Bei den Tarifvarianten premium und optimum wird der entschädigungspflichtig errechnete Betrag je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt von 100 EUR gekürzt.
- Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen.
Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Die Entschädigung für Schäden, die durch den Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen entstehen, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist.
- Feuer-Nutzwärmeschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1 DEG-VHB 2026 sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden; dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Die Entschädigung für Feuer-Nutzwärmeschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Abweichend zu Abschnitt A 2-2 DEG-VHB 2026 sind Schäden durch Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung mitversichert.
- Innere Unruhen
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
- Streik
Streik ist eine planmäßig durchgeführte auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
- Aussperrung
Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.
- Nicht versicherte Schäden
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz auf Grund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht werden kann.
- Entschädigung
Die Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
- Kündigung des erweiterten Versicherungsschutzes für innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen sowie Streik oder Aussperrung kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
- Rauch- und Rußschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 3 DEG-VHB 2026 gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt, mitversichert.
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung von Rauch und Ruß entstehen.
Die Entschädigung für Rauch- und Rußschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen
In Erweiterung zu Abschnitt A 3 DEG-VHB 2026 ersetzt der Versicherer Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen an versicherten elektrischen Geräten.
Nicht versichert sind Schäden durch
• unsachgemäße Handhabung;
• mechanisch einwirkende Gewalt;
• Konstruktions- oder Materialfehler;
• durch Abnutzung, Verschleiß oder allmähliche Einwirkung.
Die Entschädigung für Schäden durch Kurzschluss oder Stromschwankungen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 5.000 EUR
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Schäden durch radioaktive Isotope
Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen, insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Die Entschädigung für Schäden durch radioaktive Isotope ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Seng- und Schmorschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1 DEG-VHB 2026 sind Seng- und Schmorschäden mitversichert.
Die Entschädigung für Seng- und Schmorschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Transportmittelunfall
In Erweiterung zu Abschnitt A 1 DEG-VHB 2026 besteht Versicherungsschutz auch für versicherte Sachen, die mit einem Kraftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen nachgewiesenen Transportmittelunfall einer im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden Person zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen.
Die Entschädigung für Transportmittelunfälle ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic nicht mitversichert
premium bis zu 500 EUR
optimum mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) keinen oder keinen vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
- Überschallknall
In Erweiterung zu Abschnitt A 1-1 und Abschnitt A 3 DEG-VHB 2026 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Die Entschädigung für Schäden durch Überschallknall ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
- Verpuffungsschäden
In Erweiterung zu Abschnitt A 3 DEG-VHB 2026 sind Schäden an versicherten Sachen durch Verpuffung mitversichert.
Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen und Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Die Entschädigung für Verpuffungsschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante Entschädigungsgrenze
classic mitversichert
premium mitversichert
optimum mitversichert
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Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025