In der Betriebshaftpflicht der Degenia lässt sich der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarung erweitern: Er kann dann auch reine Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie Schäden durch Abhandenkommen von Sachen umfassen.
In der Betriebshaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Vermögensschaden, Abhandenkommen von Sachen:
Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen:
- Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind;
- Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Standardmäßig deckt eine Betriebshaftpflicht in erster Linie Personen- und Sachschäden ab. Über eine besondere Vereinbarung lässt sich der Schutz zusätzlich auf zwei weitere Fälle ausweiten: reine Vermögensschäden, die ohne einen vorausgehenden Personen- oder Sachschaden entstehen, und Fälle, in denen Sachen abhandenkommen. Bei abhandengekommenen Sachen werden dann die gleichen Regelungen angewendet wie bei Sachschäden.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden automatisch mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung auf reine Vermögensschäden erweitert werden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Was ist mit dem Abhandenkommen von Sachen gemeint?
Der Schutz kann durch besondere Vereinbarung auf Schäden durch Abhandenkommen von Sachen erweitert werden. Auf diese Schäden finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Wie wird die Erweiterung vereinbart?
Die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Vermögensschäden und das Abhandenkommen von Sachen erfolgt durch besondere Vereinbarung.
Welche Haftpflicht ist von der Erweiterung erfasst?
Erfasst ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen der genannten Vermögensschäden und Schäden durch Abhandenkommen von Sachen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2012