In der Betriebshaftpflicht der Degenia gelten für mitversicherte Personen dieselben Bestimmungen wie für den Versicherungsnehmer selbst, sofern sich der Schutz auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen erstreckt. Die Rechte aus dem Vertrag übt allein der Versicherungsnehmer aus, der neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich bleibt.
Geltung der Bestimmungen für Mitversicherte:
- Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden.
- Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Ausübung der Rechte und Obliegenheiten:
- Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
- Der Versicherungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsschutz nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch weitere Personen umfasst, gelten für diese Mitversicherten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Versicherungsnehmer. Eine Ausnahme betrifft die Vorsorgeversicherung: Sie greift nicht, wenn ein neues Risiko allein bei einer mitversicherten Person entsteht. Über die Rechte aus dem Vertrag verfügt allein der Versicherungsnehmer, der zugleich mit dafür sorgen muss, dass die Pflichten aus dem Vertrag eingehalten werden.
Häufige Fragen
Welche Bestimmungen gelten für mitversicherte Personen?
Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen entsprechend auf die Mitversicherten anzuwenden.
Gilt die Vorsorgeversicherung auch für Mitversicherte?
Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversicherten entsteht.
Wer darf die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausüben?
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu.
Wer ist für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich?
Der Versicherungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.