In der Betriebshaftpflicht der Degenia verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung bis zur Entscheidung in Textform gehemmt.
In der Betriebshaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2012
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können nicht unbegrenzt lange geltend gemacht werden: Nach drei Jahren tritt Verjährung ein, gerechnet nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Meldet man einen Anspruch beim Versicherer an, läuft die Verjährungsfrist während der Prüfung nicht weiter, bis die Entscheidung des Versicherers schriftlich (in Textform) zugeht.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann bleibt die Verjährung nach der Anmeldung gehemmt?
Die Verjährung ist bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.