In der Betriebshaftpflicht der Degenia umfasst das versicherte Risiko die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein angegebenen Risiken, aus deren Erhöhungen oder Erweiterungen sowie aus neu entstehenden Risiken im Rahmen der Vorsorgeversicherung. Auch Risikoerhöhungen durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften sind eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht:
- aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
- aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die in Ziff. 4 näher geregelt sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die Tätigkeiten und Gefahren, die in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt sind. Erweitert oder erhöht sich ein solches Risiko, ist das grundsätzlich mitgedeckt – ausgenommen bestimmte Fahrzeug-Risiken und Risiken mit eigener Versicherungspflicht. Auch ganz neu entstehende Risiken sind über die Vorsorgeversicherung erfasst, und selbst gesetzlich bedingte Risikoerhöhungen gehören zum Schutz.
Häufige Fragen
Welche Risiken sind in der Betriebshaftpflicht versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers.
Sind Erhöhungen oder Erweiterungen bestehender Risiken mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst auch Erhöhungen oder Erweiterungen der angegebenen Risiken. Ausgenommen sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was gilt für Risiken, die nach Abschluss der Versicherung neu entstehen?
Diese sind über die Vorsorgeversicherung erfasst und werden in Ziff. 4 näher geregelt.
Sind Risikoerhöhungen durch neue Rechtsvorschriften abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag jedoch unter den Voraussetzungen von Ziff. 21 kündigen.