Wenn sich in der Betriebshaftpflicht der Degenia das versicherte Risiko durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht ist jedoch zeitlich begrenzt und erlischt, wenn es nicht rechtzeitig ausgeübt wird.
Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass von Rechtsvorschriften:
Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Ändern sich Gesetze oder kommen neue Vorschriften hinzu und steigt dadurch das abgesicherte Risiko, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Er muss dabei eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Dieses Recht besteht aber nicht unbegrenzt: Reagiert der Versicherer nicht innerhalb eines Monats, nachdem er von der Risikoerhöhung erfahren hat, verfällt die Möglichkeit zur Kündigung.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer wegen geänderter Rechtsvorschriften kündigen?
Der Versicherer darf kündigen, wenn sich das versicherte Risiko durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften erhöht.
Welche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall?
Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Wann erlischt das Kündigungsrecht des Versicherers?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was löst die Risikoerhöhung aus?
Die Risikoerhöhung entsteht durch die Änderung bestehender oder den Erlass neuer Rechtsvorschriften.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2012