In der Betriebshaftpflicht der Degenia beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der in Rechnung gestellte Beitrag die gesetzlich festgelegte Versicherungsteuer bereits enthält.
In der Betriebshaftpflicht der Degenia gilt Folgendes für den Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 zahlt.
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zu dem Termin, der auf dem Versicherungsschein steht – allerdings nur dann, wenn der erste beziehungsweise einmalige Beitrag rechtzeitig bezahlt wurde. In dem Betrag, der in Rechnung gestellt wird, ist die gesetzliche Versicherungsteuer bereits berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Degenia Betriebshaftpflicht?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 9.1 gezahlt wird.
Welche Voraussetzung gilt für den Beginn des Schutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags im Sinne von Ziff. 9.1.
Ist die Versicherungsteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Wo finde ich den maßgeblichen Zeitpunkt für den Beginn?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.