Fällt ein versichertes Risiko in der Betriebshaftpflicht der Degenia vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung für dieses Risiko – wichtig ist dabei, welcher Beitrag dem Versicherer bis zur Kenntnis vom Wegfall zusteht.
In der Betriebshaftpflicht der Degenia gilt folgendes für Wegfall des versicherten Risikos:
- Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
- Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet ein Risiko, für das Versicherungsschutz besteht, endgültig und ganz, so besteht für dieses Risiko kein Versicherungsschutz mehr. Der Versicherer darf den Beitrag jedoch bis zu dem Zeitpunkt beanspruchen, zu dem er von diesem Wegfall erfährt. Diese Darstellung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein versichertes Risiko wegfällt?
Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.
Steht dem Versicherer trotz Wegfall noch ein Beitrag zu?
Ja. Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Muss der Wegfall vollständig und dauerhaft sein?
Ja. Die Regelung greift, wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen.
Bis wann läuft der Beitragsanspruch des Versicherers?
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2012