Nach einem Schadenfall besteht in der Betriebshaftpflicht der Degenia ein besonderes Kündigungsrecht: Sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer können das Versicherungsverhältnis beenden, wenn eine Schadensersatzzahlung geleistet oder eine Haftpflichtklage gerichtlich zugestellt wurde. Wichtig sind dabei Fristen, Schriftform und der jeweilige Zeitpunkt der Wirksamkeit.
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn:
- vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder
- dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wirksamwerden der Kündigung durch den Versicherungsnehmer:
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Wirksamwerden der Kündigung durch den Versicherer:
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Tritt in Ihrem Betrieb ein Schadenfall ein, für den der Versicherer zahlt oder in dem eine Haftpflichtklage bei Gericht eingeht, haben beide Vertragsseiten die Möglichkeit, den Vertrag außerplanmäßig zu beenden. Wer kündigen möchte, muss dies schriftlich und innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis tun. Kündigen Sie selbst, endet der Vertrag grundsätzlich sofort – Sie können aber auch einen späteren Endzeitpunkt wählen. Kündigt dagegen der Versicherer, läuft der Schutz noch einen Monat weiter.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet wurde oder dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch gerichtlich zugestellt wird.
Welche Frist und Form gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Schriftform spätestens einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung der Klage zugegangen sein.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2012