Bei der Betriebshaftpflicht der Degenia werden ausstehende Raten sofort fällig, sobald der Versicherungsnehmer mit einer Ratenzahlung in Verzug gerät – zudem kann der Versicherer künftig eine jährliche Beitragszahlung verlangen. Erfahren Sie, welche Folgen eine verspätete Zahlung konkret hat.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren Jahresbeitrag in Raten zahlen und eine dieser Raten nicht rechtzeitig begleichen, werden die restlichen Raten des Jahres auf einen Schlag fällig. Der Versicherer hat außerdem die Möglichkeit, künftig auf einer jährlichen Zahlung des gesamten Beitrags zu bestehen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mit einer Rate in Verzug bin?
Sind Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug, werden die noch ausstehenden Raten sofort fällig.
Kann der Versicherer die Zahlungsweise ändern?
Ja, der Versicherer kann für die Zukunft eine jährliche Beitragszahlung verlangen.
Gilt die sofortige Fälligkeit nur für die verspätete Rate?
Nein, sofort fällig werden alle noch ausstehenden Raten, nicht nur die verspätete.
Ist eine Ratenzahlung des Jahresbeitrags grundsätzlich möglich?
Ja, die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten kann vereinbart werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2012